FIPS NEWS Nr. 20 – Juli 2020: Black-lives-matter – protest gegen rassismus und rassistische Polizeigewalt

Editorial

Am ersten Juni-Wochenende gingen in deutschen Städten mehr als hundertausend Menschen auf die Straße und schlossen sich der mittlerweile weltweiten Bewegung BLACK-LIVES-MATTER an. Sie demonstrierten gegen Rassismus und rassistische Polizeigewalt.

Drei Aktivistinnen, die an den Protesten in Bremen, Leipzig und München teilnahmen, berichten unter: https://taz.de/Black-Lives-Matter-Demos/!5689380/

„Die Polizei übt das staatliche Gewaltmonopol aus. Wenn Polizistinnen und Polizisten dabei die ihnen gesetzten Grenzen überschreiten, handelt es sich um Polizeigewalt. (…) Auch in Deutschland sind Opfer von rassistischer Polizeigewalt zu beklagen. Kommt es zu Verfahren gegen Polizeibeamte, werden diese oft eingestellt. Korpsgeist und abgesprochene Zeugenaussagen können dafür ein Grund sein. Opferanwälte berichten zudem häufig von Gegenanzeigen, sobald sich Betroffene juristisch wehren.“ (Quelle: https://taz.de/Schwerpunkt-Polizeigewalt-und-Rassismus/!t5008089/).

In diesem Zusammenhang schrieb die Kolumnistin, Redakteurin und Aktivistin Hengameh Yaghoobifarah die taz-Kolumne „Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig“. Damit schaffte sie sich nicht nur Freunde. Im Internet folgten wüste Beschimpfungen. Von der Polizeigewerkschaft wurde sie wegen Volksverhetzung angezeigt. Horst Seehofer wollte als Bundesinnenminister ebenfalls Anzeige erstatten, rückte wohl auf Grund der breiten Solidarität mit Yaghoobifarah davon jedoch ab. Über Verlauf, Inhalt und Hintergründe dieser Auseinandersetzung und über die Solidarität mit Yaghoobifarah möchten wir in dieser FIPS NEWS Nr. 20 informieren.

26. Juni 2020 Dr. Peter Milde

Black Lives Matter was founded in 2013 in response to the acquittal of Trayvon Martin’s murderer. Black Lives Matter Foundation, Inc is a global organization in the US, UK, and Canada, whose mission is to eradicate white supremacy and build local power to intervene in violence inflicted on Black communities by the state and vigilantes. By combating and countering acts of violence, creating space for Black imagination and innovation, and centering Black joy, we are winning immediate improvements in our lives.

Quelle: https://blacklivesmatter.com/about/

Was geht uns die Meinungsfreiheit an?!
Ein Kommentar zur satirischen Kolumne „All cops are berufsunfähig“

Wieder einmal droht die Exekutive mit Strafe wegen „Beleidigung“ oder „Verunglimpfung“, usw. weil staatliche Institutionen – diesmal Polizisten – in einer zugespitzten satirischen Kritik aufs Korn genommen werden.

Worum geht es?

Die Medienkulturwissenschaftlerin, Redakteurin und Aktivistin Hengameh Yaghoobifarah schrieb am 15.6.2020 in der taz die Kolumne „Al cops are berufsunfähig“. Sie stellte angesichts der weltweiten Proteste nach dem Muster der Black-Lives-Matter-Proteste gegen rassistische Polizeigewalt die fiktive Überlegung an: „Falls die Polizei abgeschafft wird, der Kapitalismus aber nicht: Was passiert dann mit all den Menschen, die heute bei der Polizei sind?“ „Wohin also mit den über 250.000 Menschen, die dann keine Jobs mehr haben?“

Auf diese fiktive Fragestellung stellt Yaghoobifarah ein fiktives Gedankenspiel an, wo könnten diese „Ex-Cops“ zur Arbeit eingesetzt werden und kommt dann unter der Prämisse: „Keine Machtpositionen für Ex-Cops“ zu dem Ergebnis, dass sie für verschiedene Dienstleistungen im Umgang mit Menschen nicht geeignet seien. Und am Ende der Kolumne heißt es: „Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“ (https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/ – eingesehen am 24.6.2020).

Empörter Aufschrei!

Am 19.6.2020 wird bekannt, dass die Polizeigewerkschaft Strafanzeige wegen „Volksverhetzung“ stellt. In den sozialen Medien wird die Autorin übelst beschimpft. (Quelle: https://taz.de/taz-sachen/!5689915/).

Und daraufhin zitiert die Bild-Zeitung Innenminister Horst Seehofer: „Ich werde morgen als Bundesinnenminister Strafanzeige gegen die Kolumnistin wegen des unsäglichen Artikels in der taz über die Polizei stellen.“ „Eine Enthemmung der Worte führt unweigerlich zu einer Enthemmung der Taten und zu Gewaltexzessen, genauso wie wir es jetzt in Stuttgart gesehen haben. Das dürfen wir nicht weiter hinnehmen.“ (Quelle: https://www.bild.de/politik/2020/politik/nach-polizei-kolumne-horst-seehofer-erstattet-strafanzeige-gegen-taz-kolumnistin-71416198.bild.html – eingesehen am 24.6.2020).

Inzwischen ist der Bundesinnenminister wohl auf Grund vieler solidarischer Stellungnahmen für Hengameh Yaghoobifarah, wie z.B. den „Offenen Brief“ mit der Überschrift „Offenen Brief“ mit der Überschrift „Pressefreiheit statt Polizeigewalt“ (Quelle: https://friendsofhengameh.wordpress.com/ – eingesehen am 24.6.2020), von einer eigenen Strafanzeige abgerückt, ohne offenbar seine inhaltliche Meinung geändert zu haben.

Ein Blick in die jüngere Vergangenheit:

Wir erinnern uns noch an die satirischen Karikaturen „Die vielen Gesichter des Propheten“ in der auflagenstärksten dänischen Zeitung Jyllands-Posten 2006 und an das Schmähgedicht von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan im ZDF 2016. Und nun zwingen uns Konservative erneut die Debatte auf: „Ist das jetzt Satire oder was?“ (So der Buchtitel von Heiko Werning, Volker Surmann (Hrsg.): Ist das jetzt Satire oder was?, 2015, Berlin: Satyr Verlag) und „Was darf Satire?“ (Kurt Tucholsky, Was darf Satire?, 1919, nach: Gesammelte Werke 2, 1919 – 1920, Hamburg 1975 S. 42 – 44).

Die Empörung über die Kritik von Journalist*innen, Redakteur*innen, Künstler*innen in Deutschland einerseits und andererseits die Unterstützung von Journalis*tinnen, Redakteur*innen und Künstler*innen im Ausland, sofern diese die staatlichen Organe in ihren jeweiligen Ländern anklagen, wirft die Frage auf: Unterliegt die Pressefreiheit und Meinungsfreiheit in Deutschland anderen Kriterien als die im Ausland, etwa in Russland, China oder in den USA?

Wie man Inhalte uminterpretieren kann?

„Polizisten mit Müll verglichen“ – titelt die Bild-Zeitung. Die Polizeigewerkschaft betrachtet das Gedankenspiel über alternative Jobs für Polizisten in der Kolumne als „Volksverhetzung“. Und Seehofer gar zieht eine direkte Linie von der angeblichen „Enthemmung der Worte“ in der Kolumne zur „Enthemmung der Taten“ wie in Stuttgart.

Was sagt die Kolumne tatsächlich aus?

Die Kolumne stellt die fiktive Überlegung an, was wäre, wenn die aktuell von Einigen erhobene Forderung nach „Abschaffung der Polizei“ realistisch wäre. Wo könnte man „Ex-Cops“ arbeiten lassen, ist doch „der Anteil an autoritären Persönlichkeiten und solchen mit Fascho-Mindset in dieser Berufsgruppe überdurchschnittlich hoch“? „Machtpositionen gegenüber anderen Menschen kommen nicht in Frage.“

Dies entspricht doch der neueren empirischen Polizeiforschung, die ein einheitliches Bild von Polizei oder eine monolithische Kultur der Polizei ablehnt und den Widerspruch zwischen der Performance der Polizei und dem vielfältigen Erscheinungsbild der Polizei benennt. Es sind nicht nur bestimmte Polizeitypen, wie „archaische Krieger“, „Widerstandsbeamte“ oder „schwarze Schafe“, sondern es ist auch der „Korpsgeist“, die ein erhöhtes Risiko für gewalttätige Übergriffe darstellen, und auch „die Struktur der Polizei (ist) für Übergriffe und sonstiges Fehlverhalten mindestens mitverantwortlich“. (Siehe: Prof. Dr. Rafael Behr: Polizei.Kultur.Gewalt – Lehr- und Studienbrief, 2018, Hamburg, Akademie der Polizei Hamburg).

Es folgen dann in der Kolumne pointierte Betrachtungen, warum „Ex-Cops“ etwa nicht in der Sozialen Arbeit, nicht als Lehrer oder in anderen Dienstleistungsbereichen eingesetzt werden sollten. Diese Zuspitzungen sind deutlich satirische Stilmittel, denn es geht der Kolumnistin nicht um die Aufzählung von real zu erwartenden Übergriffen oder Skandalen, sondern um rein fiktive Gedankenspiele, im Stil von „was wäre, wenn“.

Die Kolumnistin vergleicht nicht „Ex-Cops“ mit Müll, wie es die Bild-Zeitung unterstellt, sondern erkennt „spontan“ die „Halde“ als einen fiktiv-möglichen Arbeitsort für „Ex-Cops“, bei denen der Geist des deutschen „Untertan“ (Thomas Mann: Der Untertan) weit verbreitet ist und ihnen deshalb keine Jobs mit Machtpositionen gegenüber anderen Menschen übertragen werden sollte, sondern sie besser unter sich („ihresgleichen“) bleiben sollten.

Die Methode der Überspitzung, der sich die Satire hier bedient, ist kein „Angriff gegen eine Kollektivität“, wie der Satire schon zu Zeiten von Kurt Tucholsky – und jetzt wieder aufs Neue – unterstellt wird. Diesen falschen Vorwurf hatte bereits Tucholsky in Bezug auf seine Satiren über den „Offiziersstand“ zurückgewiesen: „Es geht ja nicht um den Stand – Angriffe gegen eine Kollektivität sind immer ungerecht –: es geht um den schlechten Geist, der den Stand beseelte und der sich tief in das Bürgertum hineingefressen hatte. (…) Es war die infernalische Lust, den Nebenmenschen ungestraft zu treten, es war die deutsche Lust, im Dienst mehr zu scheinen, als man im Privatleben ist, das Vergnügen, sich vor seiner Frau, vor seiner Geliebten aufzuspielen, und unten krümmte sich ein Mensch.“ (Kurt Tucholsky, Wir Negativen, 1919, nach: Gesammelte Werke, Band 2, 1990 – 1920, S. 52 – 57).

Zurecht weist daher der taz-Anwalt Johannes Eisenberg, die die taz-Kolumnist*in Hengameh Haghoobifarah vertritt, auf die letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Aussage „Soldaten sind Mörder“ hin:

„Seit der grundstürzenden Entscheidung „Soldaten sind Mörder“ des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 1995 – 1 BvR 1476/91 wissen wir, dass ‚sich bei herabsetzenden Äußerungen unter einer Sammelbezeichnung die Grenze zwischen einem Angriff auf die persönliche Ehre, die Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (ge)schützt (ist) und die nach Art. 5 Abs. 2 GG Beschränkungen der Meinungsfreiheit rechtfertigt, und einer Kritik an sozialen Phänomenen, staatlichen oder gesellschaftlichen Einrichtungen oder sozialen Rollen und Rollenerwartungen, für die Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gerade einen Freiraum gewährleisten will, nicht scharf ziehen‘ (lässt) und dass ‚einer Bestrafung wegen derartiger Äußerungen … deswegen stets die Gefahr überschießender Beschränkungen der Meinungsfreiheit inne(wohnt)‘“. (Quelle: https://taz.de/Verteidigung-taz-Kolumne/!5696661/ – eingesehen am 24.6.2020 – HdV.). – Übrigens ein Beispiel für politische und juristische Einschränkung von Presse- und Meinungsfreiheit von Satirikern, Journalisten, Publizisten, usw. seitdem Kurt Tucholsky 1931 in der Zeitschrift „Die Weltbühne“ schrieb: „Da gab es vier Jahre lang ganze Quadratmeilen Landes, auf denen war der Mord obligatorisch, während er eine halbe Stunde davon entfernt ebenso streng verboten war. Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder.“ (Kurt Tucholsky: Der bewachte Kriegsschauplatz, in: Die Weltbühne am 4. August 1931).

Die Aussage der Kolumne ist weder schwierig zu verstehen, noch ist sie besonders kompliziert hergeleitet. Sie ist satirisch bissig und steht ausdrücklich im Kontext der Black-Live-Matter-Proteste, die die Kritik explizit an der Polizei vorbringt, wenn auch Rassismus nicht nur dort, sondern in vielen gesellschaftlichen Bereichen ein reales erschreckendes Thema ist.

Eine gesellschaftliche Debatte kommt nicht ohne Satire aus!

Ist diese Aussage richtig? Ich meine Ja. Theoretische Debatten – so wichtig diese sind und so gut diese aufklären mögen – können oft Eines nicht. Ihnen fehlt die Emotion, die Authentizität und der Ausspruch des Herzens. Satire will, wie Tucholsky sagt, aufklären, aber nicht mit „frommen Bibelsprüchen“ oder allerlei theoretischen Betrachtungen oder Lehrmeistereien, sondern sie „beißt, lacht,pfeift und trommelt“, sie „hat die Zeit zu peitschen“, „Satire muss übertreiben und ist ihrem tiefsten Wesen nach ungerecht. Sie bläst die Wahrheit auf, damit sie deutlicher wird“. Und deshalb – so meine ich – stellte und beantwortete Tucholsky die Frage: „Was darf die Satire? Alles.“

26.6.2020 Dr. Peter Milde

Ein Dokument der Zeitgeschichte:

15.6.2020

Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig

Kolumne von Hengameh Yaghoobifarah

Falls die Polizei abgeschafft wird, der Kapitalismus aber nicht: Was passiert dann mit all den Menschen, die heute bei der Polizei sind?

Von ihrer formalen Auflösung in Minneapolis bis hin zur angekündigten Reform in New York: Die Polizei gerät nach internationalen Black-Lives-Matter-Protesten in Erklärungsnot. Auch in Deutschland.

Eine erste Konsequenz ist etwa das vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Manch eine_r träumt da gleich von einer Zukunft ganz ohne Polizei. Darüber, wie so etwas aussehen und ob das funktionieren könnte, gibt es nicht erst seit dem Mord an dem Afroamerikaner George Floyd Diskussionen.

Ich hingegen frage mich: Wenn die Polizei abgeschafft wird, der Kapitalismus jedoch nicht, in welche Branchen kann man Ex-Cops dann überhaupt noch reinlassen? Schließlich ist der Anteil an autoritären Persönlichkeiten und solchen mit Fascho-Mindset in dieser Berufsgruppe überdurchschnittlich hoch. Oder haben Sie schon mal von einem Terrornetzwerk in der Backshop-Community gehört? Ich nämlich auch nicht.

Wohin also mit den über 250.000 Menschen, die dann keine Jobs mehr haben? Einfach in neue Berufe stecken? Weil das nach 1945 so gut funktioniert hat? Fehlanzeige. Aber welche Bereiche der Arbeitswelt wären sicher?

Keine Machtpositionen für Ex-Cops

Soziale Arbeit schon mal nicht. Das Problem löst sich nicht dadurch, dass ein Cop Uniform gegen Birkenstocks und Leinenhosen umtauscht. Ob Behörden, Lehrer_innen, Justiz, Politik, Ärzt_innen oder Sicherheitskräfte: Machtpositionen gegenüber anderen Menschen kommen nicht infrage. Streng genommen möchte man sie nicht einmal in die Nähe von Tieren lassen. Bitte nicht noch mehr Chicos erziehen!

Auch der Dienstleistungsbereich sieht schwierig aus. Post ausliefern lassen? Niemals. Zwischen Büchersendung und Schuhbestellung passt immer eine Briefbombe. Alles, was an menschlichen Körpern stattfindet – etwa Tattoos oder Frisuren –, ist ebenfalls zu riskant. Ich würde mir nicht mal eine Pediküre von ihnen geben lassen. Eine Nagelfeile ist eine Waffe.

Keine Baumärkte, Tankstellen oder Kfz-Werkstätten. Eigentlich nichts, woraus man Bomben oder Brandsätze bauen kann. Technik generell eher nein. Keine Gastronomie wegen Vergiftungsgefahr. Der Kulturbereich samt Bücherläden und Kinos fällt flach. Dort könnten sie ihr Gedankengut ins Programm hineinkuratieren. Was ist mit Gartencentern? Hm. Zu nah an völkischen Natur- und Landideologien.

Über (Bio-)Bauernhöfe brauchen wir gar nicht erst zu sprechen, die sind jetzt schon zu Szenejobs für Neonazis avanciert. Und wenn man sie einfach Keramik bemalen ließe? Nein. Zu naheliegend, dass sie unter der Hand Hakenkreuz-Teeservice herstellen und sich mit den Einnahmen das nächste Terrornetzwerk querfinanzieren.
Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.

(Quelle: https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/ eingesehen am 24.6.2020).

(Hengameh Yaghoobifarah studierte Medienkulturwissenschaft und Skandinavistik an der Uni Freiburg und in Linköping. Heute arbeitet Yaghoobifarah als Autor_in, Redakteur_in und Referent_in zu Queerness, Feminismus, Antirassismus, Popkultur und Medienästhetik).

Solidarität mit Hengameh Yaghoobifarah:

Pressefreiheit statt Polizeigewalt

Ein offener Brief

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,

am 21. Juni 2020 kündigte Bundesinnenminister Horst Seehofer an, eine Strafanzeige gegen taz- Autor_in Hengameh Yaghoobifarah wegen einer satirischen Kolumne zu stellen.

Das ist ein massiver Angriff gegen die Presse- und Meinungsfreiheit. Wir als Kulturproduzent_innen, Autor_innen, Journalist_innen, als Bürger_innen einer offenen demokratischen Gesellschaft, sind erschüttert über diesen Vorgang. Die Bundesregierung sollte nämlich aktiv für den Schutz dieser Freiheiten stehen.
Öffentliche Statements von Bundesinnenminister Horst Seehofer knüpfen dagegen einen erfundenen Zusammenhang zwischen dieser satirischen Zeitungskolumne und den Randalen gegen die Polizei in Stuttgart am 20. Juni 2020. Der Stuttgarter Polizeipräsident Frantz Lutz gab bei der Pressekonferenz zu diesen Ausschreitungen bereits bekannt, dass man politische Motivationen ausschließen könne. Die gefährliche Instrumentalisierung dieser Debatte durch den Innenminister spaltet die Gesellschaft, sie führt auch dazu, dass Autor_innen wie Hengameh Yaghoobifarah von anderen Rechtspopulisten und Rechtsextremen massiv angefeindet, angegriffen und bedroht werden.

Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, wissen genau wie wir, dass die Kolumne durch die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Wir möchten in Deutschland eine kritische, breite und faire Debatte über Rassismus, über Polizeigewalt und Machtmissbrauch führen. Was durch die Strafanzeige gegen Hengameh Yaghoobifarah passiert, ist eine politische Stimmungsmache gegen das Antidiskriminierungsgesetz in Berlin, wodurch Betroffene von Diskriminierung durch die Polizei seit Neuestem auf Schadensersatz klagen dürfen. Das eigentliche Thema worüber nämlich gerade weltweit gesprochen wird und worüber wir auch in Deutschland sprechen müssen, heißt rassistische Polizeigewalt.

Der Bundesinnenminister möchte sich diesem Gespräch nicht stellen und profiliert sich mit seiner angedrohten Strafanzeige auf dem Rücken einer freien Autor_in, die selbst von Rassismus, Queerfeindlichkeit und den täglichen Angriffen gegen Journalist_innen betroffen ist. Diese Strafanzeige ist eine Einschüchterungstaktik gegen all jene, die sich öffentlich für die Chancengleichheit aller Bürger_innen in diesem Land positionieren. Das können wir nicht zulassen.

Wir fordern daher ein Bekenntnis von Ihnen und von der Bundesregierung, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland weiterhin gewahrt bleibt. Wir fordern ein Bekenntnis zum Schutz von Journalist_innen, die kritisch die Arbeit politischer Entscheidungsträger_innen begleiten und wichtige Debatten anstoßen. Wir fordern, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer seine angedrohte Strafanzeige gegen Hengameh Yaghoobifarah nicht stellt, sich entschuldigt und als Innenminister dafür sorgt, dass wir alle in Sicherheit unsere Arbeit machen und unsere Meinungen äußern können. Nur so kann unser Glaube an die demokratischen Grundwerte bewahrt werden.

200 Erstunterzeichner

(Quelle: https://friendsofhengameh.wordpress.com/ eingesehen am 24.6.2020).

Was darf die Satire?

von Kurt Tucholsky, 1919


Frau Vockerat: „Aber man muss doch
seine Freude haben können an der Kunst.“
Johannes: „Man kann viel mehr haben
an der Kunst als seine Freude.“
Gerhart Hauptmann

Wenn einer bei uns einen guten politischen Witz macht, dann sitzt halb Deutschland auf dem Sofa und nimmt übel.

Satire scheint eine durchaus negative Sache. Sie sagt: „Nein!“ Eine Satire, die zur Zeichnung einer Kriegsanleihe auffordert, ist keine. Die Satire beißt, pfeift und trommelt die große, bunte Landsknechtstrommel gegen alles, was stockt und träge ist.

Satire ist eine durchaus positive Sache. Nirgends verrät sich der Charakterlose schneller als hier, nirgends zeigt sich fixer, was ein gewissenloser Hanswurst ist, einer der heute den angreift und morgen den.

Der Satiriker ist ein gekränkter Idealist: er will die Welt gut haben, sie ist schlecht, und nun rennt er gegen das Schlechte an.

Die Satire eines charaktervollen Künstlers, der um des Guten willen kämpft, verdient also nicht diese bürgerliche Nichtachtung und das empörte Fauchen, mit dem hierzulande diese Kunst abgetan wird.

Vor allem macht der Deutsche einen Fehler: er verwechselt das Dargestellte mit dem Darstellenden. Wenn ich die Folgen der Trunksucht aufzeigen will, also dieses Laster bekämpfe, so kann ich das nicht mit frommen Bibelsprüchen, sondern ich werde es am wirksamsten durch die packende Darstellung eines Mannes tun, der hoffnungslos betrunken ist. Ich hebe den Vorhang auf, der schonend über die Fäulnis gebreitet war, und sage: „Seht!“ – In Deutschland nennt man dergleichen „Krassheit“. Aber Trunksucht ist ein böses Ding, sie schädigt das Volk, und nur schonungslose Wahrheit kann da helfen. Und so ist das damals mit dem Weberelend gewesen, und mit der Prostitution ist es noch heute so.

Der Einfluss Krähwinkels hat die deutsche Satire in ihren so dürftigen Grenzen gehalten. Große Themen scheiden nahezu völlig aus. Der einzige „Simplicissimus“ hat damals, als er noch die große, rote Bulldogge rechtens im Wappen führte, an all die deutschen Heiligtümer zu rühren gewagt: an den prügelnden Unteroffizier, an den stockfleckigen Bürokraten, an den Rohrstockpauker und an das Straßenmädchen, an den fettherzigen Unternehmer und an den näselnden Offizier. Nun kann man gewiss über all diese Themen denken wie man mag, und es ist jedem unbenommen, einen Angriff für ungerechtfertigt und einen anderen für übertrieben zu halten, aber die Berechtigung eines ehrlichen Mannes, die Zeit zu peitschen, darf nicht mit dicken Worten zunichte gemacht werden.

Übertreibt die Satire?

Die Satire muss übertreiben und ist ihrem tiefsten Wesen nach ungerecht. Sie bläst die Wahrheit auf, damit sie deutlicher wird, und sie kann gar nicht anders arbeiten als nach dem Bibelwort: Es leiden die Gerechten mit den Ungerechten.

Aber nun sitzt zutiefst im Deutschen die leidige Angewohnheit, nicht in Individuen, sondern in Ständen, in Korporationen zu denken und aufzutreten, und wehe, wenn du einer dieser zu nahe trittst. Warum sind unsere Witzblätter, unsere Lustspiele, unsere Komödien und unsere Filme so mager? Weil keiner wagt, dem dicken Kraken an den Leib zu gehen, der das ganze Land bedrückt und dahockt: fett, faul und lebenstötend.
Nicht einmal dem Landesfeind gegenüber hat sich die deutsche Satire herausgetraut. Wir sollen gewiss nicht den scheußlichen unter den französischen Kriegskarikaturen nacheifern, aber welche Kraft lag in denen, welch elementare Wut, welcher Wurf und welche Wirkung! Freilich: sie scheuten vor gar nichts zurück. Daneben hingen unsere bescheidenen Rechentafeln über U-Boot-Zahlen, taten niemandem etwas zuleide und wurden von keinem Menschen gelesen.

Wir sollten nicht so kleinlich sein. Wir alle – Volksschullehrer und Kaufleute und Professoren und Redakteure und Musiker und Ärzte und Beamte und Frauen und Volksbeauftragte – wir alle haben Fehler und komische Seiten und kleine und große Schwächen. Und wir müssen nun nicht immer gleich aufbegehren („Schlächtermeister, wahret eure heiligsten Güter!“), wenn einer wirklich einmal einen guten Witz über uns reißt. Boshaft kann er sein, aber ehrlich soll er sein. Das ist kein rechter Mann und kein rechter Stand, der nicht einen ordentlichen Puff vertragen kann. Er mag sich mit denselben Mitteln dagegen wehren, er mag widerschlagen – aber er wende nicht verletzt, empört, gekränkt das Haupt. Es wehte bei uns im öffentlichen Leben ein reinerer Wind, wenn nicht alle übel nähmen.

So aber schwillt ständischer Dünkel zum Größenwahn an. Der deutsche Satiriker tanzt zwischen Berufsständen, Klassen, Konfessionen und Lokaleinrichtungen einen ständigen Eiertanz. Das ist gewiss recht graziös, aber auf die Dauer etwas ermüdend. Die echte Satire ist blutreinigend: und wer gesundes Blut hat, der hat auch einen reinen Teint.

Was darf die Satire?
Alles.

(Quelle: Tucholsky, Gesammelte Werke 2, 1919 – 1920, Hamburg 1975 S. 42 – 44, Hervorhebungen vom Verfasser).

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