FIPS-NEWS Nr. 15: Aus der Geschichte für die Gegenwart lernen: „Nein-Sagen“ zu Entwicklungen nach rechts!

Editorial

Auch diese Ausgabe von FIPS-NEWS erscheint früher als geplant und stellt aktuelle Stellungnahmen zu den Gefahren einer Entwicklung in der deutschen Gesellschaft nach „rechts“ zur Diskussion, da diese Entwicklungen nicht ohne Auswirkungen für sozialpädagogische und sozialpolitische Aktivitäten antirassistischer, antifaschistischer, antisexistischer und demokratischer zivilgesellschaftlicher Bewegungen in Deutschland bleiben werden.

12.2.2020 Dr. Peter Milde

Inhalt dieser FIPS-NEWS:

  • GEW Frankfurt ruft zur Teilname an der Demo am 15.2.2020 um 13.00 Uhr in Erfurt, Domplatz, auf: Kein Pakt mit Faschist*innen – niemals und nirgendwo!
  • Stellungnahme der Wilden Rose e.V. zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Vereine durch Finanzämter: Sollen kritische Vereine durch Finanzämter diszipliniert werden?
  • Stellungnahme zur Absage der Münchner Friedenskonferenz: Wie die politische Borniertheit und der „linke“ Antisemitismus die antimilitaristische Friedensbewegung diskreditiert hat.

Kein Pakt mit Faschist*innen – niemals und nirgendwo!

Auch der Bezirksvorstand der GEW in Frankfurt unterstützt den unten dokumentierten Aufruf des #unteilbar-Bündnisses zur #nichtmituns-Demo am kommenden Samstag in Erfurt.

Anmeldung beim DGB-Bus nach Erfurt unter:
https://hessen-thueringen.dgb.de/++co++fb080ff0-49b7-11ea-9655-52540088cada

Demo: 15.2.2020 | Erfurt | 13 Uhr | Domplatz
Aufruf von #unteilbar |
Kein Pakt mit Faschistinnen – niemals und nirgendwo!

Der 5. Februar 2020 markiert einen Tabubruch. CDU und FDP haben gemeinsam mit der extrem rechten AfD in Thüringen einen Ministerpräsidenten gewählt – allen vorherigen Versprechen zum Trotz. Auch nach Kemmerichs Zurückrudern ist klar: Die Brandmauer gegen die Faschistinnen hat einen tiefen Riss. Innerhalb von FDP und CDU gibt es die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der AfD.

Wir sind zutiefst empört. Die Konsequenz für alle Demokratinnen muss sein: Mit der AfD darf es keine Kooperation geben – nicht im Bund, nicht in den Ländern und nicht auf kommunaler Ebene! Wer mit Faschistinnen paktiert, hat die ganze solidarische Gesellschaft gegen sich! Wir werden unseren Protest lautstark zum Ausdruck bringen.

Wir alle streiten tagtäglich:

  • für Demokratie und gesellschaftlichen Antifaschismus!
  • für Arbeitnehmerinnenrechte, soziale Gerechtigkeit und Klimagerechtigkeit!
  • gegen Rassismus, Antisemitismus und Antifeminismus!
  • gegen jede Zusammenarbeit mit der AfD!

Wir rufen bundesweit dazu auf, am Samstag, den 15. Februar in Erfurt gemeinsam mit uns auf die Straße zu gehen. Am selben Tag stellen sich unsere Freundinnen dem Naziaufmarsch in Dresden entgegen.
Unser Antifaschismus ist #unteilbar!

Quelle:
https://www.gew-frankfurt.de/home/details/373-kein-pakt-mit-faschist-innen-niemals-und-nirgendwo/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=3e87c13d20d324e094332903d56c4750

Stellungnahme der Wilden Rose e.V. zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Vereine durch Finanzämter: Sollen kritische Vereine durch Finanzämter diszipliniert werden?

Nachdem Attac bereits 2014 durch das Finanzamt Frankfurt am Main die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, folgte im Urteil vom 10.1.2019 die finanzjuristische Begründung durch den Bundesfinanzhof (BFH). (1)

Am 21. Oktober 2019 teilte die Bürgerbewegung Campact mit, dass ihr das Finanzamt Berlin für Körperschaften als Folge des Urteils des BFH zu Attac nun die Gemeinnützigkeit entzogen hat, da Campact überwiegend allgemeinpolitisch tätig gewesen sei und Kampagnen zu Themen durchgeführt habe, die keinem gemeinnützigen Zweck der Abgabenordnung zugeordnet werden können. (2)

Am 11. November 2019 teilte das „Demokratische Zentrum Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung (DemoZ)“ in einer Pressemitteilung mit, dass das Finanzamt Ludwigsburg am 24. Oktober 2019 dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt hat, da „es sich politisch positioniert, beispielsweise durch kapitalismuskritische Veranstaltungen“ und „dass die Angebote des DemoZ nicht der Allgemeinheit dienen. Schließlich seien rechtsextreme Menschen von den Veranstaltungen ausgeschlossen“. (3)

Ebenfalls im November 2019 wurde der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) vom Finanzamt Berlin die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Theresienstadt-Überlebende Ernst Grube bezeichnete diese Entscheidung als „eine Verhöhnung der Überlebenden des Naziterrors und ihrer Angehörigen“. (4) Die Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano fragte in ihrem „Offenen Brief“ an den Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Haben diejenigen schon gewonnen, die die Geschichte unseres Landes verfälschen wollen …? (…) Entscheidet hierzulande tatsächlich eine Steuerbehörde über die Existenzmöglichkeit einer Vereinigung von Überlebenden der Naziverbrechen?“ Und sie fragt weiter: „Arbeit gegen das Vergessen, für ein ‚Nie wieder Krieg – nie wieder Faschismus‘, für unseren Kampf gegen alte und neue Nazis (…) Was kann gemeinnütziger sein, als diesen Kampf zu führen?“ (5)

Eines der Kriterien der Gemeinnützigkeit ist „die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung“ (§ 52 Abs. 1 Punkt7 AO). Bisher war die politische Bildung und politische Betätigung gemeinnütziger Vereine unbestritten durch das Kriterium „der Förderung der Volksbildung“ als eine gemeinnützige Tätigkeit und als Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit anerkannt.

Neuerdings jedoch wird der „Bildungsbegriff“ offensichtlich nicht mehr von Erziehungs- und Bildungswissenschaftlern, sondern von Finanzbeamten und Finanzjuristen definiert und mit Inhalt gefüllt: Die „Volksbildung“ der Vereine habe sich auf „bildungspolitische Fragestellungen zu beschränken“. „Politische Bildung“ von Vereinen habe nicht die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen. (1)

Die Vereinfachung und Verengung des Bildungsbegriffs durch die Finanzämter und des BFH stehen im Gegensatz zu bildungs- und erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen. Bereits die „Volksbildungsbewegung“ in der Weimarer Republik hatte eine progressivere Vorstellung von „Volksbildung“, als sie Finanzämter heute offensichtlich haben. (6)

„Volksbildung“ durch Vereine und NGOs – vereinsintern oder auch durch öffentliche Tätigkeit – umfasst etwa neben der kulturellen und wissenschaftlichen auch die politische Bildung und ist ein geradezu notwendiger Bestandteil einer politischen Meinungs- und Willensbildung in der Zivilgesellschaft, die für Meinungsvielfalt und Meinungsaustausch in der Bevölkerung sorgen.

Die Meinungsfreiheit gilt auch für Vereine und NGOs der Zivilgesellschaft. Vereine und NGOs müssen kritisch Stellung beziehen dürfen zu Entwicklungen in Politik, Gesellschaft und Ökonomie, ohne Benachteiligungen, Kontrollen oder Disziplinierungen fürchten zu müssen. Dieses Recht auf Meinungsfreiheit für Vereine und NGOs darf daher über eine neuerdings „enge“ Auslegung des Bildungsbegriffs als Kriterium für deren Gemeinnützigkeit nicht eingeschränkt werden. Dies geschieht aktuell jedoch in zweierlei Hinsicht:

Erstens erhalten gesellschaftskritische politische Meinungen und Aktivitäten von Vereinen und NGOs durch die Aussicht auf den Entzug der Gemeinnützigkeit quasi einen „Maulkorb“ umgebunden.

Zweitens werden Vereine und NGOs durch den Entzug der Gemeinnützigkeit in ihrer Existenz bedroht, wenn ihren Mitgliedern und Unterstützernnicht mehr möglich ist, ihre Spenden von der Steuer abzusetzen und wenn gemeinnützigen Stiftungen und anderen Institutionen nicht mehr möglich ist, Projekte eines solchen Vereins zu fördern.

Behinderungen von Vereinen und NGOs in ihrer Meinungsfreiheit, in ihrer politischen Bildungsarbeit und politischen Aktivität in der Öffentlichkeit finden nicht nur in Deutschland sondern in vielen Ländern statt. Sie stehen daher zu Recht in vielen Ländern und nicht nur in Deutschland in der Kritik.

Die Wilde Rose e.V. unterstützt daher die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, in der sich mehr als 130 Vereine und Stiftungen – neben Attac, Campact u.a. auch Brot für die Welt, Amnesty International, Medico International, Oxfam und Terres des Hommes – für ein Gemeinnützigkeitsrecht einsetzen, das eine gesellschaftskritische politische Bildung und politische Betätigung von Vereinen und NGOs garantiert. (7)

8.12.2019

Endnoten:

(1) „1. Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck i.S. von § 52 AO. Eine gemeinnützige Körperschaft darf sich in dieser Weise nur betätigen, wenn dies der Verfolgung eines der in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke dient. 2. Bei der Förderung der Volksbildung i.S. von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO hat sich die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung auf bildungspolitische Fragestellungen zu beschränken. 3. Politische Bildung vollzieht sich in geistiger Offenheit. Sie ist nicht förderbar, wenn sie eingesetzt wird, um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen.“ (Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.1.2019, V R 60/17).
(2) https://www.campact.de/presse/mitteilung/20191021-pm-campact-verliert-gemeinnuetzigkeit/
(3) https://www.demoz-lb.de/2019/11/11/pressemitteilung-kulturzentrum-in-ludwigsburg-verliert-gemeinnuetzigkeit/
(4) https://taz.de/Aberkennung-der-VVN-Gemeinnuetzigkeit/!5645383/
(5) http://www.hagalil.com/2019/11/vvn-bda/
(6) „Die Neutralität der alten Volksbildung (…) wurde als unfruchtbar erkannt.“ (Herman Nohl: Die pädagogische Bewegung in Deutschland und ihre Theorie, 1. Auflage 1933, hier: nach der 11. Auflage, Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 2002, S. 34). Über die volksbildnerische Auffassung und Tätigkeit des Erziehungswissenschaftlers Adolf Reichwein, schrieb sein Freund und Schüler Ernst Kessler: „Menschen zu bilden (…) das war das politische Ziel seines volkserzieherischen Wirkens. Es lag ihm nichts daran, sogenannte Volkshochschulbildung zu treiben, die scheinbar über aller Politik steht. Wie ihm jede lauwarme, unentschlossene Neutralität und Halbheit zuwider waren (…).“ (zitiert nach: James L. Henderson, Adolf Reichwein – Eine politisch-pädagogische Biographie, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1958, S. 62).
(7) http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Stellungnahme zur Absage der Münchner Friedenskonferenz:
Wie die politische Borniertheit und der „linke“ Antisemitismus die antimilitaristische Friedensbewegung diskreditiert hat.

Auch dieses Jahr treffen sich am 14. – 16. Februar 2020 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Militär zur „Münchner Sicherheitskonferenz“, um sich über militärische Strategien und militärpolitische Aktionen auszutauschen. Auch dieses Jahr sollte in München wieder eine Friedenskonferenz stattfinden, um Antimilitaristen eine Stimme zu geben.

Am 13.11.2019 berichteten die Medien über die weitere Zunahme der Rüstungsexporte der deutschen Rüstungskonzerne in alle Welt. Stellvertretend hierfür ein Zitat aus einem Artikel von Merkur.de:

„Berlin (dpa) – Die deutschen Rüstungsexporte steuern auf einen neuen Rekord zu. Die Bundesregierung hat in den ersten zehn Monaten dieses Jahres fast 10.000 Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern mit einem Gesamtwert von 7,42 Milliarden Euro erteilt.
Das ist schon jetzt fast so viel wie im bisherigen Rekordjahr 2015, als die große Koalition den Export von Waffen und anderen Rüstungsgütern für 7,86 Milliarden Euro erlaubte. (…) In der Rangliste der besten Kunden der deutschen Rüstungsindustrie außerhalb von EU und Nato steht Ägypten ganz oben (801,8 Millionen Euro) – vor Südkorea (277,7 Millionen Euro), den Vereinigten Arabischen Emiraten (206,1 Millionen Euro), Algerien (170,5 Millionen Euro) und Katar (164,6 Millionen Euro).“ (https://www.merkur.de/politik/ruestungsexporte-fuer-7-42-milliarden-euro-genehmigt-zr-13217753.html) .

Die Konkurrenz nach Einfluss und Kontrolle über Märkte und Rohstoffquellen führte und führt zunehmend zur Verelendung der Massen der Bevölkerung etwa in Afrika, und zu Konflikten und Kriegen. Zerstörung, Tod, Elend und Millionen Geflüchtete weltweit sind die Folgen. Die Militarisierung zeigt sich jedoch nicht nur an der Aufrüstung der Armeen, an der Entwicklung immer neuer Tod bringender, hochtechnisierter Waffen, sondern geht auch einher mit der Verbreitung nationalistischer Sicht- und Denkweisen. Deutschland soll am Hindukusch und in der Sahara verteidigt werden. Geflüchtete, die hoffen in Europa, in Deutschland ein Leben in Frieden und Arbeit zu finden, stoßen auf nationalistische Ablehnung und nicht selten auf Hass.

Im Rahmen der Friedenskonferenz plante das „Jugendforum München“ (dem u.a. neben der DGB- Jugend, die Jugendorganisation Bund-Naturschutz, der BDKJ München, der KJR München-Stadt und die Wilde Rose e.V. angehören) eine Veranstaltung zu dem Thema „Klimawandel und Krieg – Forum der Jugend auf der Münchner Friedenskonferenz“.

Nun haben die Organisator*innen der Friedenskonferenz diese für 2020 abgesagt.

Wie und warum kam es dazu? Wie ist dies zu beurteilen?

Die Organisator*innen der Friedenskonferenz in München planten eine Konferenz, die sich politisch offensichtlich anti-israelisch ausrichtet und dabei sich auch antijüdischer Stereotype bedient.

  1. Der Jude Marian Offman (Münchner Stadtrat) wurde als Überbringer des Grußworts der Stadt München von den Organisator*innen der Friedenskonferenz abgelehnt. Ein Grund hierfür war, dass Marian Offman ein bekannter Kritiker der anti-israelischen BDS-Kampagne ist. Der Ausschluss eines andersdenkenden Juden von der Friedenskonferenz kann daher mit Recht als Ausdruck politischer Borniertheit und als antisemitisch motiviert verstanden werden. Warum sonst soll die Kritik an der anti-israelischen Kampagne „Boycott, Divestment and Sanctions“ (BDS) ausgeschlossen und verhindert werden?
  2. Die Organisator*innen kündigten als Vortragende auf der Münchner Friedenskonferenz die Islamwissenschaftlerin Katajun Amirpur an. Damit wurde eine Referentin gewählt, deren Haltung gegenüber Israel und Iran starker Kritik ausgesetzt ist. Angesichts der gleichzeitigen Ausladung von Marian Offman zeigt sich hier eine einseitige Ausrichtung der „Friedenskonferenz“, die nicht akzeptiert werden kann.
  3. Am 16.1.2020 gab es dann von einem Teil der Organisator*innendie Mitteilung an die Medien „Absage der Internationalen Münchner Friedenskonferenz 2020“. Die Begründung der Absage ist skandalös, diskreditiert sie doch die antimilitaristische Friedensbewegung. Statt dass die Organisator*innen der Friedenskonferenz ihre eigene Verantwortung erkennen, ihren Fehler eingestehen und sich entschuldigen, findet eine Umkehrung der Verantwortlichkeit für die Absage statt: Erstens sei den Organisator*innen quasi ein Konflikt aufgenötigt worden, für den diese „keine Kapazität“ hätten. Zweitens habe Herr Offman die Ablehnung durch die Organisator*innen „als Affront gesehen“. Drittens sei nun die „Unversehrtheit für alle an der Friedenskonferenz Beteiligten nicht mehr gewährleistet“.

Diese Auseinandersetzung zeigt, wie wichtig es ist antisemitischen Haltungen entgegenzutreten.

Zu 1:
Die Ablehnung des Münchner Stadtrats Marian Offman als Redner auf der Münchner Friedenskonferenz wurde von einem der Organisator*innen der Friedenskonferenz, Thomas Rödl (Geschäftsführer des Bildungswerks der DFG-VK Bayern), gegenüber der Süddeutschen Zeitung u.a. folgendermaßen begründet:

„Herr Offman hat sich, (..), offensiv und polarisierend mit politischen Gruppen und Veranstaltungen auseinandergesetzt, die die Politik der Regierung Israels kritisch beurteilen. Daher befürchten wir, dass dann plötzlich diese Themen die Veranstaltung im Alten Rathaus dominieren, die nicht Gegenstand unseres Programms sind.“ (Thomas Rödl)

Mit Recht schrieb daher der Redakteur Martin Bernstein am 24./25./26. Dezember 2019 in der Süddeutschen Zeitung:

„Rödl bestätigte … dass Offmans Haltung zu Israel mit ein Grund für die Ausladung sei.“ (Und weiter heißt es in dem Artikel Bernsteins): „Gemeint ist die nach Einschätzung der Stadtratsmehrheit antisemitische BDS-Kampagne. (…) Dafür, dass BDS und ihr nahestehende Gruppierungen nicht in städtischen Räumen auftreten dürfen, stimmte Offman (…). Offman sagt, er hätte gerne einen Dialog geführt. Dass die Veranstalter ausgerechnet den einzigen jüdischen Stadtrat ‚offensiv ausladen‘, wenn es um die Friedensthematik gehe, hat für ihn durchaus etwas mit Antisemitismus zu tun. ‚Israel ist für mich Überlebensgarantie, gerade heute‘, sagt Offman. ‚Kann ich da einen wirtschaftlichen und kulturellen Boykott akzeptieren?‘“ (Martin Bernstein)

Zu 2:
Katajun Amirpur schrieb etwa 2008 in der Süddeutschen Zeitung:

„(D)ass zurzeit die Gefahr einer Atommacht Iran, die zudem noch Vernichtungsphantasien gegenüber Israel hegen soll, künstlich heraufbeschworen wird, um einen Militärschlag gegen Iran zu rechtfertigen, ist nicht vollkommen von der Hand zu weisen.“ (zitiert nach: https://www.mena-watch.com/muenchner-friedenskonferenz-kein-platz-fuer-gegner-des-israel-boykotts/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=arabischer_fruehling_20_iran_israel_2020_01_15&utm_term=2020-01-25 ).

Und Birgit Gärtner (Journalistin und Buchautorin) schrieb über Katajun Amirpur weiter:

„Unvergessen bleiben ihr (Katajun Amirpurs, AdV.) Lob des iranischen Regimes im Jahr 2004, dass es Menschen im Lande künftig nur mehr hängen, aber nicht mehr steinigen werde (‚Schritt in die richtige Richtung‘) und ihr bejubeln des enormen ‚Erfolgs‘, dass das Heiratsalter für iranische Mädchen ‚von neun auf zehn Jahre erhöht wurde‘.“ (ebenda).

Birgit Gärtner weist darauf hin, dass im Januar 2015 Katajun Amirpur auf einer Tagung im „Islamischen Zentrum Hamburg“ (IZH) auftrat und dass das IZH

„der deutschen Bundesregierung doch als ‚wichtigste Vertretung der Islamischen Republik Iran‘ in Deutschland neben der iranischen Botschaft, und als ‚eines ihrer wichtigsten Propagandazentren in Europa‘ (gilt)“ (ebenda).

Zu 3:
Als Begründung heißt es in der Absage der Friedenskonferenz:

„Der Hauptgrund (für die Absage) sind die Vorgänge um das Grußwort durch Stadtrat Marian Offman. Wir haben keine Kapazität, die Friedenskonferenz vorzubereiten und gleichzeitig diesen Konflikt für alle zufriedenstellend zu lösen.
Wir sehen die Unversehrtheit für alle an der Friedenskonferenz Beteiligten nicht mehr gewährleistet.
Wir bedauern, dass unser Verhalten von Ihnen (Herr Reiter) und Herrn Offman als Affront gesehen wurde.“ (zitiert nach: http://www.friedenskonferenz.info).

Völlig zu recht hat Marian Offman diese Argumentationskette als ein antisemitisches Stereotyp zurückgewiesen:

„ABSAGE Es gab natürlich keine Rücknahme, keine Entschuldigung – wohl aber eine Absage der Konferenz. Diese begründeten die Organisatoren damit, dass die Unversehrtheit der an der Veranstaltung Beteiligten nicht mehr gewährleistet sei. Das ist nachgerade unglaublich. Dieser Begründung liegt die Unterstellung zugrunde, dass Besucher einer Konferenz meinetwegen um Leib und Leben fürchten müssten. Das alte Lied. Irgendwie provozieren die Juden immer wieder selbst den Antisemitismus.“ (Zitiert nach: https://www.juedische-allgemeine.de/meinung/affront-in-muenchen-als-jude-ausgeladen/).

25.01.2020 Dr. Peter Milde (Vorstandsmitglied der Wilden Rose e.V.), Netzwerkgruppe München in Wilde Rose e.V

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