FIPS NEWS Nr. 3: Die Rolle Deutschlands im 2. Weltkrieg in Griechenland

Editorial

In mehreren, künftig erscheinenden Newslettern wird sich FIPS – News auch mit dem Themenkomplex der Verbrechen NS-Deutschlands und der NS-Wehrmacht in Griechenland befassen.

Die Beschäftigung mit diesem Themenkomplex entstand und entwickelte sich in der politischen Bildungsarbeit mit griechischen und deutschen Jugendlichen in Seminaren und Jugendbegegnungen, die die „Wilde Rose e.V. – Interkulturelles Jugendnetzwerk“ in Griechenland und in Deutschland veranstaltete.

In diesem Zusammenhang entstand der nachfolgende Artikel „Die Rolle Deutschlands im 2. Weltkrieg in Griechenland“, der erstmals in „Wilde Rose Blätter“, Ausgabe 003/2016, veröffentlich wurde. Der Artikel war auch eine Reaktion darauf, da sich in den Seminaren und Jugendbegegnungen herausstellte, dass – neben aktuellen Problemen in den Beziehungen beider Völker – die nicht aufgearbeiteten und nicht gesühnten Verbrechen NS-Deutschlands und der NS-Wehrmacht im 2. Weltkrieg in Griechenland ein gewichtiges Hindernis für ein wertschätzendes und solidarisches Miteinander der Jugendlichen beider Länder darstellen.

Die Kriegsverbrechen und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der NS-Besatzung in Griechenland dürfen in der Bildung und Erziehung nicht weiter vergessen, verdrängt, verleugnet und verschwiegen werden. Sie gehören in das Bewusstsein der Bevölkerung und insbesondere der jungen Generation, denn diese kann die bisher abgelehnte Verantwortung für die Schuld der Großväter und Väter übernehmen und Versöhnung herstellen, indem sie sich für Reue und Sühne für die im Namen Deutschlands an der griechischen Bevölkerung verübten Gräuel und Verbrechen einsetzt.

Besonders beschämend ist die hartnäckige und überhebliche Verweigerung von Entschädigungen und Reparationen, die seit Jahrzehnten von griechischen Opferverbänden und vom griechischen Staat von Deutschland zu Recht eingefordert werden. Hinzu kommt eine unsägliche Traditionspflege der Heimkehrer der NS-Wehrmacht zusammen mit Soldaten der Bundeswehr. So wird die deutsche Schuld von Generation zu Generation in Deutschland weiter gegeben.

Personzentrierte Sozialpädagogik und Sozialpolitik befasst sich daher auch mit historischen und aktuellen Problemen im Zusammenleben von Völkern, Nationen und Staaten. Soziale, gerechte, gleichberechtigte und friedliche Beziehungen im internationalen Bereich sind nicht selbstverständlich, sie müssen erkämpft, bewahrt und gelebt werden. Hierzu bedarf es auch der Auseinandersetzung und Aufarbeitung etwa mit den Verbrechen der älteren Generationen, die im Namen der Deutschen an anderen Völkern begangenen wurden.

Das Erinnern an diese Verbrechen (so etwa auch an den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts, begangenen durch das deutsche Kaiserreich an den Völkern der Herero und Nama im heutigen Namibia/Afrika) und die Auseinandersetzung mit den Fragen, wie diese Verbrechen möglich und wie sie begründet und gerechtfertigt wurden, sind kein Selbstzweck und sind auch keine rein geschichtlichen Fragen. Es sind sozialpädagogische Fragestellungen, denn es geht – wie Adorno betonte – vor allem darum eine Wiederholung durch die jetzige junge Generation und die künftigen Generationen zu verhindern. Und damit wird zugleich der pädagogische Rahmen dieser Fragestellungen verlassen, denn es geht nicht um die Vermittlung von Wissen und Bildung alleine, sondern es geht auch um ein entsprechendes sozialpolitisches Handeln und gesellschaftliches Wirken.

Es ist angesichts einer zunehmenden nationalistischen, ja nazistischen Entwicklung in Deutschland umso wichtiger in internationalen Jugendbegegnungen, in Seminaren und im internationalen Jugendaustausch gegen das Vergessen anzukämpfen und das Selbstverständnis der „Wilden Rose“ praktisch zu leben:

„Wir treten ein für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes, friedliches Zusammenleben, für Toleranz und Gewaltfreiheit und damit gegen jede Art von Ausgrenzung (wobei es eine Trennlinie zu Rassisten und Faschisten gibt) und für einen schonenden Umgang mit Umwelt und Natur. Wir veranstalten interkulturelle Seminare, Wanderungen, Fahrten und Lager, auch als internationaler Jugendaustausch. Wir setzen uns kritisch mit Themen aus Politik, Kultur und Gesellschaft auseinander.“ (www.wilderose.org).

Redaktionsschluss am 27.06.2019

Die Rolle Deutschlands im 2. Weltkrieg in Griechenland

Vorbemerkung:

Wanderschaft und Fahrten Jugendlicher in Griechenland entwickelten Sympathie, ja Liebe für die Schönheit und Vielfältigkeit der griechischen Natur, die Kultur und Lebenweise der griechischen Bevölkerung. Am Beispiel Griechenlands zeigt sich auch, dass historische Tatsachen in der politischen Bildungsarbeit eines demokratischen Jugendverbandes nicht ausgeklammert werden dürfen, denn die ungeheuerlichen Verbrechen der NS-Wehrmacht prägen die Begegnungen von deutschen und griechischen Jugendlichen noch heute, nicht zuletzt wegen dem Wegducken der Väter und Großväter vor ihrer Verantwortung gegenüber den griechischen Opfern, in der Verweigerung von Sühne und Reue, von Entschädigung und Reparationen bis heute. Ein Rückblick zeigt auch, dass sich Jugendliche des Bund Deutscher Pfadfinder_innen (BDP), etwa mit einer Plakataktion gegen die Folter der Militärjunta in Griechenland (1967-1974), aktiv in der Solidaritätsbewegung mit dem Freiheitskampf der griechischen Bevölkerung engagierten. Politische Bildungsarbeit, die sich Vergangenem zuwendet, soll daher keine histotrische Betrachtung bleiben, sondern soll mit dazu beitragen, dass Jugendliche beider Länder sich in gegenseitiger Achtung begegnen und im Engagement für ein gerechtes und gemeinsames Miteinander kennenlernen. Die Wilde Rose e.V., Interkulturelles Jugendnetzwerk im Bund Deutscher Pfadfinder_innen (BDP), unterhält zu diesem Zweck das „Wilde Rose Hotel“ – „International Center of Incucion an German-Greek Youth Exchange Korfu/Griechenland“ (www.wilderose.gr).

Die Besetzung Griechenlands durch die NS-Wehrmacht

Die von Deutschland und Italien geplante Eroberung Griechenlands begann am 28.10.1940 mit dem Angriff der Armee des faschistischen Italien gegen Griechenland. Der griechischen Armee und vielen Freiwilligen gelang es jedoch bis Mitte November 1940 die italienische Armee bis in den Süden Albaniens zurückgeschlagen. Daraufhin fiel NS-Deutschland im Rahmen des von ihm entfesselten zweiten Weltkriegs zur Verwirklichung seines Herrenmenschen-Welteroberungsplans  am 6.4.1941 selbst mit der 12. Armee der NS-Wehrmacht unter Generalfeldmarschall Wilhelm List und Truppen der SS in Griechenland ein, um Griechenlands landwirtschaftliche Produkte, Rohstoffe und die Reichtümer der Griechen zu plündern und zu rauben und um Griechenland als Brückenkopf für ihre geplanten Eroberungen im Nahen Osten und in Nordafrika zu benutzen. Am 20.4.1941 kapitulierte die griechische Armee und die NS-Truppen eroberten bis Ende April das gesamte griechische Festland. Dies sollte der letzte „Blitzkrieg“ NS-Deutschlands sein.

Um seine Truppen aus Griechenland für seinen Eroberungskrieg gegen die Sowjetunion weitgehend abziehen zu können, schuf NS-Deutschland im Norden eine bulgarische Besatzungszone (Makedonien, Thrakien, Chalkidiki) und auf ca. 70% des Territoriums (Epirus, Thessalien, Mittelgriechenland, Peleponnes) eine italienische Besatzungszone. Ein Teil von Griechenland (um Thessaloniki, auf Kreta, um Athen, Lesbos u.a.) wurde von der  Wehrmacht besetzt. Nachdem Griechenland im September 1943 kapitulierte, besetzte die NS-Wehrmacht im Sommer 1943 ganz Griechenland.

Die NS-Wehrmacht mit ihrer Elitetruppe, den Gebirgsjägern, die sich bereits im Vernichtungskrieg in Osteuropa, in der Sowjetunion und auf dem Balkan als kriegsverbrecherische Mördertruppe ausgezeichnet hatte, verursachte unsägliches Leid unter der griechischen Zivilbevölkerung, den griechischen Widerstandskämpfern und Partisanen, die sich der NS-Besatzung nicht beugten, auch wenn es NS-Deutschland gelang aus griechischen reaktionären Kräften eine griechische Kollaborationsregierung zu bilden. Die Anzahl der NS-Truppen stieg von 75.000 Mann im Frühjahr 1942 auf über 250.000 Anfang 1944 (Kriegsgliederung der HGr. E v. 30.5.1944, in: BArch. Film Nr. 43597, zit. n. Seckendorf).

Zur Ausplünderung und Ausbeutung der Zivilbevölkerung Griechenlands

Systematisch raubten die NS-Wehrmacht und NS-Verwaltung in Griechenland Geldeinlagen, Edelmetalle, Fabrikausrüstungen, Rohstoffe, Treibstoff, Tabak, Vieh und Lebensmittel, um ihren Eroberungs- und Vernichtungskrieg zu finanzieren, die Industrie in NS-Deutschland und die NS-Besatzungstruppen zu versorgen. Nachdem deutsche Firmen, wie Krupp, Aluminium AG, AEG, Deutsche Shell, IG-Farben und Deutsche Bank griechische Unternehmen übernommen hatten oder kontrollierten, erfolgte der Raub der Güter mittels „Außenhandel“, der über Verrechnungskonten abgewickelt wurde. Ende 1942 beliefen sich die deutschen Schulden auf etwa 70 Mio. RM. Durch Preismanipulationen erzielte die deutsche Wirtschaft enormen Vorteil im Handel mit Griechenland und in den Verrechnungskonten verschwanden die deutschen Schulden auf betrügerische Weise. Ab 1942 wurden die selbst dann auch anfallenden Schulden nicht beglichen, sondern mussten von Griechenland als zinslose „Anleihe“ der deutschen Besatzung gewährt werden. Die NS-Kriegsindustrie deckte zu einem großen Teil ihren Bedarf an Chrom und Aluminium durch den Abtransport aus Griechenland. Die zu zahlenden Besatzungskosten waren ein anderes Mittel der Ausbeutung. Umgerechnet betrugen diese 1 Mrd. RM 1941 und 2,61 Mrd. RM 1942  (Seckendorf). Folgen der systematischen Ausbeutung und Ausplünderung waren eine extreme Inflation, hohe Kindersterblichkeit und eine schwere Hungersnot, bei der mindestens 300.000 Griechen umkamen. (Georgios-Alexandros Mangakis, in: Bachsteffel/Löser (Hg.), S. 32). Doch auch die NS-Soldaten selbst raubten und plünderten, so in Athen im April 1941 (Archer) oder bei den vielen „Säuberungs- und Strafaktionen“.

Zu den Kriegsverbrechen der NS-Wehrmacht an der Zivilbevölkerung Griechenlands

Das massenhafte Niederbrennen von Dörfern, die Ermordung ihrer Bewohner (Männer, Frauen und Kindern) sowie die systematische Ermordung der männlichen Bevölkerung ganzer Dörfer waren die kriegsverbrecherischen Methoden der NS-Wehrmacht, um die griechische Bevölkerung zu unterwerfen und ihren Widerstand zu brechen.

So ermordeten die NS-Fallschirmjäger des XI. Fliegerkorps und der 5. Gebirgsjäger-Division der NS-Wehrmacht in Kreta von 1941-1945 insgesamt 8.575 Zivilisten (Panagiotakis, S. 39). Der kommandierende General Kurt Student befahl am 31.5.1941 „Vergeltungsmaßnahmen (…) Erschießungen, Kontributionen, Niederbrennen von Ortschaften (vorher Sicherstellung aller Barmittel) (…) Ausrottung der männlichen Bevölkerung ganzer Gebiete“. (BArch-Militärarchiv, RH 28-5/46, Bl. 412f, zit. n. Seckendorf).

Die NS-Soldaten der 117. Jäger-Division unter dem Kampfgruppenführer Ebersberger ermordeten am 13.12.1943 in Kalavrita auf dem Peleponnes 700 Menschen (Rondholz, S. 130ff).

Soldaten der 4. SS-Polizei-Panzergrenadier-Division erschossen am 5.4.1944 bei Klissoura mindestens 250 Menschen, darunter 72 Kinder. (Militärgeschichtliches Forschungsamt, S. 162).

Am 10.6.1944 ermordeten Soldaten der 4. SS-Polizei-Panzergrenadier-Division in Distomo in Mittelgriechenland 218 Bewohner, darunter 34 Kinder im Alter zwischen 6 Monaten und 10 Jahren und brannten das Dorf nieder (Argyris Sfountouris, Das Testament der Toten von Distomo und die Saat des Friedens, in: Klein, u.a., S. 80ff).

Anfang Mai 1944 wurden 335 „Kommunisten und Bandenverdächtige“ als „Strafaktion“ wegen des Attentats auf den deutschen General Franz Krech auf der Peleponnes erschossen. (Meyer, 2002, auch: „Sühnemaßnahmen“ auf der Peleponnes,  www.hfmeyer.com/german/veroeffentlichungen/wien/suehne.html).

91.000 sog. „Geiseln“ ermordete die NS-Wehrmacht und die SS in Griechenland. (Der Nürnberger Prozess, 61. Tag, S. 8142, auch: Bundesarchiv: Europa unterm Hakenkreuz, 1992, S. 147). Insgesamt wurden von den NS-Besatzern in Griechenland  1.770 Dörfer und ca. 400.000 Häuser zerstört, 1.100.000 Griechen erschossen, erschlagen, erhängt, zu Tode gefoltert, bei lebendigem Leib verbrannt, in Vernichtungslagern ermordet oder starben Hungers auf Grund der Ausplünderung des Landes. Das entspricht fast 15% der damaligen Bevölkerung Griechenlands. (Aristomenis Syngalakis, Sprecher des Nationalrats für die Entschädigungsforderungen Griechenlands gegen Deutschland, in: Klein, u.a., S. 97).

Zu den Kriegsverbrechen der 1. Gebirgsdivision „Edelweiß“ an der Zivilbevölkerung Griechenlands

Die Einheiten der Gebirgsjäger, mit dem Edelweiß als Abzeichen, galten als Elitetruppe der NS-Wehrmacht bei der sogenannten „Bandenbekämpfung“, d.h. bei der Bekämpfung der Partisanen und Widerstandskämpfer sowie der als „Geißelerschießung“ und als „Sühneaktionen“ bezeichneten Terrorisierung der Zivilbevölkerung durch Massenmord, Vergewaltigungen, Plünderungen und Zerstörungen. Da die griechischen Partisanen im Epirus gegen die italienischen Truppen erfolgreich agierten, fiel im Juli 1943 die 1. Gebirgsdivision der XXII. Deutschen Gebirgsarmee mit 15.000 Soldaten und Offizieren von Albanien in den Epirus ein und beging ungeheuerliche Massaker in Kefalovriso, Mousiotitsa, Kommeno, Fanari, Kefalonia, Korfu, Paramythia, Agioi Saranda, Lingiades und Perivoli, vernichtete ganze Dörfer und raubte das Eigentum ihrer Bewohner. (Meyer, 2007).

Am 24.7.1943 beklagte sich der berüchtigte Kommandeur des 98. GJR Oberstleutnant Salminger beim Kommandeur der 1. Gebirgsdivision, Walter von Stettner,  über die aus seiner Sicht geringe Effizienz bei der Bekämpfung der sog. „Banditen“ und schlug am Ende seines Berichts vor: „Es gibt hier nur eins: Die gesamte männliche Bevölkerung festzunehmen, wer sich am Kampf beteiligt oder Banditen unterstützt, müsse sofort erschossen werden.“ Ein Fernschreiben an das 98. GJR vom 24.7.1943 unterschrieben vom Stabsoffizier der Gebirgsdivision dem Oberstleutnant Karl Wilhelm Thilo gab den Befehl zur Ermordung der Zivilbevölkerung getarnt als sog. „Bandenbekämpfung“: „Bisheriges Unternehmen Salminger hat gezeigt, dass Banden entweder ausweichen oder als harmlos arbeitende Zivilisten im Gelände verschwinden. (…). Es wird befohlen: Festnahme von Geiseln in sämtlichen Ortschaften (…). Männliche Bevölkerung, die mit der Waffe in der Hand angetroffen wird oder sich in der Nähe von Banden befindet, wird erschossen.“ (Bundesarchiv, Militärarchiv Freiburg, RH 28-1-98 nach: Athanasios Gotovos, in: Bachsteffel/Löser (Hg.), S. 43). 

Am 25.7.1943 wurden vom 98. GJR 153 Bewohner des Dorfes Moussiotitsa ermordet, alle Häuser zerstört und das gesamte Dorf vernichtet. Nur zwei Bewohner entkamen der Vernichtung. Dem Massaker gingen keine Kampfhandlungen voraus. Es war ein geplanter Massenmord mit der Absicht  der Einschüchterung, des Brechens des Widerstands und der Unterwerfung der Bevölkerung unter die NS-Besatzermacht. (Meyer, 2007, 2003).

Am 16. August 1943 metzelten die Soldaten des 98. Gebirgsjäger-Regiments in dem Dorf Kommeno 317 Bewohner, davon ca. 100 Kinder und Jugendliche, nieder. Keiner der Mörder von Kommeno ist bestraft worden. (Meyer, 2007, 2003).

Am Abend meldete die Truppe der Divisionsführung: „Beute etwa 150 Zivilisten“. Der dortige verantwortliche Offizier Karl Wilhelm Thilo (in den 50er Jahren Generalleutnant der Bundeswehr) meldete am Tag darauf dem „deutschen Generalstab bei der ital. 11. Armee“ in Athen, „150 tote Banditen“. Damit stellte er den kriminellen als einen legalen kriegerischen Akt dar. In Athen manipulierte der dortige Kriegstagebuchschreiber, Oberleutnant Kurt Waldheim (nach dem Krieg Generalsekretär der Vereinten Nationen und Bundespräsident von Österreich) die Meldung vollständig. Er schrieb: „Im Bereich der 1. Geb. Div. Ort Kommeno gegen heftigen Feindwiderstand genommen. Hierbei Feindverluste.“ (siehe: http://www. hfmeyer.com/bilderseiten/10C.html).

Zur Vernichtung der griechischen Juden

In Thessaloniki befand sich die größte jüdische Gemeinde in Griechenland mit ca. 53.000 Mitgliedern, in der bulgarischen Zone hatte die jüdische Gemeinde ca. 6.000 und in der italienischen Zone ca. 13.000 Mitglieder (Hilberg, S. 475). Mit der Besatzung durch die NS-Wehrmacht wurden die Juden registriert und den Restriktionen der NS-„Rasse“-Gesetzen unterworfen. 1942 musste die jüdische Gemeinde Thessalonikis 3,5 Millionen Drachmen der NS-Besatzungsmacht als „Lösegeld“ abliefern (Wolfgang Breyer, S. 49). Tausende Jüdinnen und Juden wurden zur Zwangsarbeit im Straßenbau und zur Arbeit in Bergwerken unter mörderischen Bedingungen genötigt (Bundesarchiv, Europa unterm Hakenkreuz, Dokumente Nr. 95 und Nr. 196, S. 204 und S. 214, auch: Hilberg, S. 476). In Thessaloniki wurden durch Verordnung vom 6.2.1943 die Juden in  Ghettos eingepfercht, die sie nicht verlassen durften (Hilberg, S. 477f).

Von März bis Mai rollten fast täglich Züge mit 2.000 – 2.500 Juden von Thessaloniki über Belgrad in das Vernichtungslager Auschwitz. Aus Thessaloniki und Umgebung wurden ca. 46.000 Juden deportiert. Die Hauptverantwortung für diese Deportationen hatten Kriegsverwaltungsrat Dr. Merten und SS-Hauptsturmführer Dieter Wisliceny. Das Vermögen der Deportierten, ein Barbetrag von 280 Mio. Drachmen (ca. 3,5 Mio. RM) floss an die Militärverwaltung (Hilberg, S. 479). Auf Druck der NS-Wehrmacht und Vereinbarung des SS-Hauptsturmführers Dannecker mit der bulgarischen Regierung erfolgte im Juni 1942 die Deportation von 4.221 thrakischen und 7.122 makedonischen Juden aus der bulgarischen Zone in das Vernichtungslager Treblinka (Hilberg, S. 513).

Mahnmal in Kerkyra für die in dem KZ Auschwitz und dem KZ Birkenau ermordeten Juden Korfus (© Peter Milde).

Nachdem die NS-Wehrmacht im März 1943 die italienische Zone einnahm, erfolgten im März 1944 dort die Verhaftung und Deportation (vor allem aus Ioannina und Athen) von 5.400 Juden. Am 17.6.1944 wurden 1795 der ca. 2000 Juden Korfus und im Juli 1944 die ca. 2.200 Juden von Rhodos und Kos deportiert (Hilberg, S. 482ff). Ohne Nahrung und frischem Wasser auf der ca. siebentägigen Fahrt in den Wagons der Reichsbahn kamen die Deportierten in den Vernichtungslagern völlig erschöpft an, wenn sie nicht auf der Fahrt verhungert, verdurstet oder an Erschöpfung gestorben waren. Von der jüdischen Gemeinde Griechenlands wurden ca. 50.000 in Auschwitz, 4.200 in Treblinka und bereits 2.500 in Griechenland ermordet (Lustiger, S. 409, siehe auch: Czech und Fleischer, 1996).  Nur ca. 13.000 Mitglieder der jüdischen Gemeinde entgingen dem NS-Völkermord, davon flüchteten ca. 2000 nach Nahost (Fleischer, 1996, S. 272).

Kurt Waldheim, Generalsekretär der Vereinten Nationen (UNO) von 1968-1970 und Bundespräsident Österreichs von 1986-1992, der in der Illustrierten Stern veröffentlichte, „Ich schwöre Ihnen, dass ich nicht das Geringste mit Deportationen der Juden zu tun hatte“ (Stern, Nr. 24, 1986, S. 27), war Nachrichtenoffizier der Heeresgruppe E, die die Deportation von rund 2.000 Juden aus Korfu im Mai/Juni 1944 durchführte, von denen lediglich 60 die Verschleppung in die Vernichtungs- und Konzentrationslager überlebten. (Dokumente des Oberkommandos der Heeresgruppe E hierzu befinden sich im Staatsarchiv Nürnberg, nach: Wollenberg). Für die „Sonderaufgaben“ und die „Feindaufklärung“ war die Abteilung I c der Heeresgruppe E zuständig, deren Nachrichtenoffizier war Oberleutnant Kurt Waldheim von Dezember 1943 bis August 1944 und hatte daher auch Kenntnis von den Massakern an der Zivilbevölkerung.

Zum Widerstand der Mehrheit des griechischen Volkes gegen die NS-Besatzer

Im September 1941 gründete sich die EAM (nationale Befreiungsfront), sie war ein Bündnis verschiedener antinazistischer und  antifaschistischer Kräfte, an ihr war auch die KKE, die Kommunistische Partei Griechenlands, beteiligt. Ihr Ziel war die Befreiung Griechenlands von der nazistischen und faschistischen Fremdherrschaft. Die verschiedenen antinazistischen und antifaschistischen Partisanenverbände vereinigten sich im Februar 1942  zur ELAS, der griechischen Volksbefreiungsarmee, die gegen die deutschen, italienischen und bulgarischen Okkupanten einen Partisanenkampf führte. An dem Kampf  gegen die Besatzer beteiligte sich die Bevölkerung im großen Umfang. Sie versorgte die Partisanen, gab ihnen Unterschlupf und informierte sie über die Bewegungen der feindlichen Besatzer. Oft flüchteten Widerstandskämpfer und Juden in die Berge und schlossen sich den Partisanen an. Bis zum Abzug der NS-Truppen aus Griechenland waren die ländlichen Gebiete Griechenlands unter der Kontrolle der antinazistischen Kräfte. Die Partisanentruppen töteten ca. 19.000 Besatzer, verwundeten ca. 8.000 und nahmen ca. 5000 gefangen. Ziele der militärischen Aktionen der ELAS waren die Truppen, Militärfahrzeuge und das Kriegsmaterial sowie die Unterbrechung der Versorgung und Kommunikation der NS-Besatzer (Kühnrich, S. 290ff, 530). So wurde am 16.10.1942 die Eisenbahnverbindung Thessaloniki-Athen durch 170 Sprengungen zerstört (Bundesarchiv, Europa unterm Hakenkreuz, Dokument Nr. 190).

In Konkurrenz zur linken ELAS gründete sich im September 1941 die EDES, Nationale Republikanische Griechische Liga. Unterstützt durch britische Fallschirmabwürfe und einem britischen SOE-Kommando gelang es Partisanenverbänden der ELAS und der EDES  am 25.11.1942 das Georgopotamos-Eisenbahnviadukt zu sprengen und damit den Transport des Nachschubs der NS-Wehrmacht und des Raubs von Wirtschaftsgütern zu behindern. (Fleischer, 1990, S. 247).

Ab Oktober 1943 kollaborierte die EDES jedoch zunehmend mit der NS-Wehrmacht. Die EDES vereinbarte mit General Lanz befristete Waffenruhen und kämpfte gemeinsam mit der NS-Wehrmacht gegen die ELAS. Die EDES verlor immer mehr an militärischer Bedeutung und an politischem Einfluss (Meyer, 2007).

In den Städten wirkte die ELAM im Untergrund. 1942 und 1943 kam es zu umfangreichen Streiks in Athen und im Hafen Piräus, die sich gegen die NS-Besatzung richteten (Bundesarchiv, Europa unterm Hakenkreuz, Dokumente 101 und 164). Durch Aktionen der EAM konnten auch viele griechische Jüdinnen und Juden vor der Deportation und Ermordung gerettet werden. Ca. 600 schlossen sich den Partisanen an. Mit Hilfe der Bevölkerung gelang den ca. 270 Juden auf der ca. 150 km südlich von Korfu gelegenen Insel Zakinthos die Flucht über das Meer nach Italien (Hilberg, S. 185).

In den Reihen der ELAS kämpften auch deutsche politische Häftlinge, die in die Strafdivision 999 eingewiesen wurden und in Griechenland desertierten und sich den Partisanen anschlossen. Darunter waren u.a. Wolfgang Abendroth, Ludwig Gehm und das Mitglied der Weißen Rose Falk Harnack.

Salminger wurde am 1.10.1943 durch eine Sabotageaktion von EDES-Partisanen getötet. Der SS-Hauptsturmführer Wisliceny, einer der Hauptverantwortlichen der Deportation der Juden aus Thessaloniki wurde im Februar 1948 als Kriegsverbrecher in der Tschechoslowakei hingerichtet.

Nicht alle deportierten griechische Juden ergaben sich in den Vernichtungslagern in ihr Schicksal, sondern leistete dort Widerstand.  Von dem jüdischen Griechen Alberto Errera wurde die Vernichtung in Auschwitz heimlich fotographisch dokumentiert („Bilder trotz allem“). Am 6.-7.10.1944 beteiligten sich viele griechische Häftlinge am Aufstand im KZ Auschwitz. Sie griffen die SS-Aufseher mit Hämmern, Steinen, Spitzhaken, Stemmeisen und Äxten an. Mit Sprengstoff, den Zwangsarbeiterinnen aus einer nahegelegenen Rüstungsfabrik entwendet hatten, zerstörten sie auch einen Verbrennungsofen. 250 von ihnen konnten fliehen, wurden jedoch wieder gefasst und ermordet (Die Holocaust Chronik, S. 356f). 435 Häftlinge aus Korfu, Athen und Ioannina, die am 22.7.1944 zum Sonderkommando im KZ Auschwitz eingeteilt wurden, verweigerten „ihre Beteiligung an der Ermordung ihrer Glaubensbrüder und -schwestern“ und wurden noch am selben Tag vergast (Czech, S. 28f und Santin, S. 116).

Zu den Kriegsverbrechen der NS-Wehrmacht an den sich ergebenden italienischen Soldaten

Nach den Siegen der alliierten Truppen in Italien kapitulierte das faschistische Italien am 8.9.1943. Auf den Ionischen Inseln widersetzten sich die italienischen Truppen gewaltsam der Entwaffnung durch die NS-Wehrmacht, da sie hofften nach Italien entkommen zu können. Nachdem die NS-Wehrmacht die italienischen Truppen angriff, kam es Mitte September zu schweren Kämpfen in deren Verlauf die NS-Truppen viele der sich ergebenden italienischen Soldaten ermordeten.

Bei dem Massaker auf der Ionischen Insel Kefalonia erschossen NS-Truppen darunter Gebirgsjäger des 98. Regiments und der 104. Jägerdivision der NS-Wehrmacht 5.200 italienische Soldaten der Division „Acqui“ (Meyer, 2007).  

Auch auf Korfu verweigerten die italienischen Truppen die kampflose Übergabe an die NS-Wehrmacht. Mitte September 1943 bombardierte die NS-Luftwaffe Kerkyra, die Hauptstadt Korfus. Mit großen Truppenverbänden, auch der Gebirgsjäger, musste die NS-Wehrmacht Korfu besetzen. Mehrere Hundert italienische Soldaten, darunter 280 Offiziere, wurden nach ihrer Gefangennahme von den NS-Truppen erschossen (Meyer, 2007, S. 418 und Heer/Neumann, S. 195f).

Hubert Lanz, General der Gebirgstruppe, wurde 1947 im 7. Nürnberger Nachfolgeprozess gegen die Generäle in Südosteuropa wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wegen des Massakers auf Kefalonia zu 12 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, jedoch bereits 1951 begnadigt. Als Mitglied der FDP wurde er deren Berater für militär- und sicherheitspolitische Fragen. 1952 wurde er Ehrenvorsitzender des „Kameradenkreises der Gebirgstruppe“.

An Kriegsverbrechen beteiligte NS-Soldaten können in der BRD unbehelligt weiterwirken

Gegenüber Griechenland forderte die Bundesregierung  den Verzicht auf die strafrechtliche Verfolgung deutscher Kriegsverbrecher. Generalstaatsanwalt Tousis vom griechischen Büro für Kriegsverbrechen hoffte durch die Übergabe von 167 Akten über 641 Kriegsverbrecher im April 1956 an das Auswärtige Amt und das Bundesjustizministerium auf Entschädigungszahlungen für griechische NS-Opfer. Die deutsche Seite jedoch gab zu verstehen, dass Sie weder an der Aufklärung noch an einer Strafverfolgung interessiert sei. Auch Entschädigungszahlungen blieben aus (Fleischer, 2006, S. 398).

Als im April 1957 Max Merten, der für die Deportation von ca. 50.000 Juden aus Thessaloniki verantwortliche damalige Kriegsverwaltungsrat und nun Rechtsanwalt in Westberlin, nach seiner Einreise in Griechenland verhaftet und im März 1959 von einem griechischen Sondermilitärgericht wegen der Deportation der jüdischen Bevölkerung von Thessaloniki zu 25 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde (Burger, FAZ, 19.4.2015), kam allerdings erneut Bewegung in die Verhandlungen über eine Globalentschädigung, ohne dass je zwischen beiden Komplexen ein Junktim aufgestellt wurde (Fleischer, 2006, S. 400). Doch erst als im Oktober 1959 das griechische Parlament per Gesetz auf die strafrechtliche Verfolgung von NS-Kriegsverbrechern in Griechenland verzichtete, das nationale Kriegsverbrecherbüro auflöste und die Abschiebung aller verurteilten Kriegsverbrecher anordnete und wenige Tage darauf Mertens bei Nacht und Nebel nach Deutschland abschob, kamen die stockenden Verhandlungen mit Deutschland über eine Globalentschädigung am 18.3.1960 zum Abschluss und Deutschland zahlte 115 Mio. DM zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen waren. Merten erhielt 200.000 DM Rechtshilfe von der deutschen Regierung während des Verfahrens in Griechenland und Haftentschädigung. Das Ermittlungsverfahren vor dem Landgericht Berlin wegen Beihilfe zum Mord an über 50.000 Juden wurde 1968 eingestellt (Burger, FAZ, 19.4.15 und: Wikipedia: Max Merten).

Reinhold Klebe war  Kommandant der 12. Kompanie des 98. Gebirgsjägerregiments als dieses das Massaker an der Zivilbevölkerung in Kommeno 1943 beging. In der Bundeswehr war er als Offizier tätig (Stephan Stracke, Mörder unterm Edelweiß, in: Klein, u.a., S. 45).

Karl Wilhelm Thilo war Erster Generalstabsoffizier (Ia) der 1. Gebirgs-Division der NS-Wehrmacht und an den sog. „Sühneaktionen“ gegen die Zivilbevölkerung beteiligt. Er wurde 1965 Kommandeur der 1. Gebirgs-Division der Bundeswehr und später Generalleutnant (Meyer, 2007 und: Die Gebirgstruppe, 1970, Heft 5, S. 22-23, nach: Athanasios Gotovos, in: Bachsteffel/Löser (Hg.), S. 42).

Traditionspflege der Gebirgsjäger in der Bundesrepublik Deutschland

Jährlich traf sich der „Kameradenkreis“ der Gebirgsjäger der NS-Wehrmacht mit Gebirgsjägern der Bundeswehr zur Traditionspflege in Mittenwald in der Kübler-Kaserne, benannt nach dem Generalmajor der Gebirgsjäger Ludwig Kübler, der als NS-Kriegsverbrecher nach dem Krieg in Jugoslawien zum Tode verurteilt wurde. (Erst 1995 wurde die Kaserne umbenannt). Diese Treffen als „Kriegsverbrechertreffen“ zu bezeichnen, wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth 2008 unter Androhung einer Geldstrafe von 250.000 € oder sechs Monaten Ordnungshaft verboten (Junge Welt, 14.7.2008). In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zu den Gedenkfeiern in Mittenwald stellte die Bundesregierung fest: „Von einer verbrecherischen Geschichte der Gebirgstruppen zu sprechen ist historisch falsch“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/9033, 5.5.2008).

Verweigerung von Entschädigungszahlungen, Reparationen und Rückzahlung der Zwangsanleihe

Manolis Glezos, Widerstandskämpfer, der zusammen mit seinem Freund Apostolos Santas im April 1941 einen Monat nach der Besetzung Athens die Hakenkreuzfahne von der Akropolis herunterriss und stattdessen die griechische Fahne hisste, hat die Reparations-Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der griechischen Bevölkerung zu den Preisen von 1938, also ohne Zinsen, zusammengetragen: 1. Restschulden aus Entschädigungszahlungen aus dem 1. Weltkrieg in Höhe von 80 Mio. Mark, 2. Schulden aus dem Handel zwischen den Weltkriegen in Höhe von 523.873.000 US-Dollar, 3. Reparationsforderungen nach Berechnungen der Pariser Konferenz der Siegermächte von 1946 in Höhe von 7,1 Mia. US-Dollar und 4. Ansprüche aus einer Anleihe in Höhe von 3,5 Mia US-Dollar, die der Bank von Griechenland 1942 aufgenötigt wurde und die bei minimaler Verzinsung heute 13 Mia US-Dollar beträgt (Glezos, Die Zeit, 29.9.1995).

Der Vertrag von Moskau 1990, der sog. „2+4 Vertrag“, zwischen den zwei deutschen Staaten und den vier im zweiten Weltkrieg alliierten Staaten (USA, England, Frankreich und Sowjetunion), gilt völkerrechtlich als Friedensvertrag. Er sieht Kriegsentschädigungen für die Länder und Opfer der NS-Kriegsverbrechen und Grausamkeiten vor. Innerhalb der Ausschlussfrist von 5 Jahren legte die griechische Regierung 1995 mit einer diplomatischen Note durch den griechischen Botschafter in Bonn der deutschen Regierung ihre Forderung nach Entschädigungszahlungen vor. Noch am gleichen Tag lehnte die Regierung Deutschlands die Forderung nach Entschädigungszahlungen und Reparationen an Griechenland und die griechischen Opfer ab (Georgios-Alexandros Mangakis, in: Bachsteffel/Löser (Hg.), S. 30).

Filme zum Thema

Ein Lied für Argyris.
Dokumentarfilm von Stefan Haupt 2006 über Argyris Sfountouris, der als Kind das Massaker von Distomo überlebte.

Triumph des Geistes.
Spielfilm von Robert M. Young 1989 über die Erinnerungen des die Shoah Überlebenden Salamon Arouch.

Dir in Liebe gedenken. Die Geschichte des Owadjah Baruch.
Dokumentarfilm, The International School for Holocaust Studies & The Center for Multimedia Assisted Instruction, Hebrew University of Jerusalem, Israel 2008.

Corellis Mandoline.
Spielfilm von John Massen 2001, Verfilmung des gleichnamigen Romans von Louis de Bernières über die italienische Besatzung und das Massakers in Kefalonia an Hand einer Liebesaffäre einer Griechin zu einem italienischen Hauptmann.

Dr. Peter Milde, 26.08.2016

Quellen/Literatur:

Laird Archer: Balkan Jorunal, New York 1944, S. 196-199.

Walter Bachsteffel / Sylvia Löser (Hg): Kefalovriso Mousiotitsa Kommeno Paramythia Lingiades – Erinnerung für eine gemeinsame Zukunft, Paramythia 2009.

Bundesarchiv (Hg): Europa unterm Hakenkreuz, Achtbändige Dokumentenedition, Band 6: Die Okkupationspolitik des deutschen Faschismus in Jugoslawien, Griechenland, Albanien, Italien und Ungarn (1941-1945), Berlin-Heidelberg 1992.

Wolfgang Breyer: Dr. Merten – ein Militärbeamter der deutschen Wehrmacht im Spannungsfeld zwischen Legende und Wahrheit, Dissertation Universität Mannheim 2003.

Reiner Burger, Max Merten, ein deutscher Kriegsverbrecher, faz.net, 19.4.2015.

Danuta Czech: Deportation und Vernichtung der griechischen Juden im KL Auschwitz (im Lichte der sogenannten „Endlösung der Judenfrage)“, in: Hefte von Auschwitz 11, Verlag Staatliches Auschwitz-Museum 1970.

Manolis Glezos, Ein Unrecht muss gesühnt werden, Die Zeit, 40/1995, 29.9.1995.

Die Holocaust Chronik, Potsdam 2010. (englisches Original: The Holocaust Chronicle, Illinois, USA).

Der Nürnberger Prozess, Das Protokoll des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, 14.11.1945 – 1.10.1946, Digitale Bibliothek Bd. 20, Berlin 2000.

Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/9033, 5.5.2008: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Inge Höger, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Hagen Fleischer: Griechenland, S. 241-274, in: Wolfgang Benz (Hg): Dimension des Völkermords. Die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus, München 1996.

Hagen Fleischer: „Krone und Hakenkreuz“ – Okkupation und Widerstand in Griechenland, Band I, Athen 1990 (griechisch).

Hagen Fleischer / Despina Konstantinakou: Ad calendas graecas? Griechenland und die deutsche Wiedergutmachung, in: Hans Günter Hockerts, Claudia Moisel, Tobias Winstel (Hg.): Grenzen der Wiedergutmachung. Die Entschädigung für NS-Verfolgte in West- und Osteuropa 1945-2000, Göttingen 2006, S. 375-457.

Athanasios Gotovos: Die Besatzungserfahrung im Unterricht zum Aufbau eines friedlichen Europas. Das Beispiel Moussiotitsa, in: Walter Bachsteffel / Sylvia Löser (Hg): Kefalovriso Mousiotitsa Kemmeno Paramythia Lingiades – Erinnerung für eine gemeinsame Zukunft, Paramythias 2009.

Hannes Heer / Klaus Naumann, Vernichtungskrieg: Verbrechen der Wehrmacht 1941 – 1944, Hamburg 1999.

Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Frankfurt am Main 1990.

Ralph Klein / Regina Mentner / Stephan Stracke (Hg.): Mörder unterm Edelweiß, Köln 2004.

Heinz Kühnrich: Der Partisanenkrieg in Europa 1941 – 1945, Berlin 1967.

Arno Lustiger: Zum Kampf auf Leben und Tod. Vom Widerstand der Juden 1933 – 1945, München 1994.

Georgios-Alexandros Mangakis: Die Lösung der Entschädigungsfrage – juristische und moralische Verpflichtung, in: Walter Bachsteffel / Sylvia Löser (Hg): Kefalovriso Mousiotitsa Kemmeno Paramythia Lingiades – Erinnerung für eine gemeinsame Zukunft, Paramythias 2009.

Hermann Frank Meyer: Von Wien nach Kalavryta. Die blutige Spur der 117. Jäger-Division durch Serbien und Griechenland, Möhnesee 2002.

Hermann Frank Meyer: Mousiotitsa – Kommeno – Lyngiades, in: Gerd R. Ueberschär, Orte des Grauens. Verbrechen im Zweiten Weltkrieg, Darmstadt 2003.

Hermann Frank Meyer: Blutiges Edelweiß. Die 1. Gebirgsdivision im Zweiten Weltkrieg, Berlin 2007.

Hermann Frank Meyer: http://www.hfmeyer.com/german/veroeffentlichungen/index.html

Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hg): Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, Bd 5/2: Organisation und Mobilisierung des deutschen Machtbereiches, Stuttgart 1999.

Georgios I. Panagiotakis: Die epische Schlacht um Kreta, Iraklio 2012.

Eberhard Rondholz: „Schärfste Maßnahmen gegen die Banden sind notwendig…“ – Partisanenbekämpfung und Kriegsverbrechen in Griechenland. Aspekte der deutschen Okkupationspolitik 1941-1944. In: Ahlrich Meyer (Hg.): Repression und Kriegsverbrechen. Die Bekämpfung von Widerstands- und Partisanenbewegungen gegen die deutsche Besatzung in West- und Südeuropa, Berlin 1997.

Tullia Santin: Der Holocaust in den Zeugnissen griechischer Jüdinnen und Juden. Zeitgeschichtliche Forschungen, Band 20, 2003, Berlin, Freie Univ., Diss,, 2001.

Martin Seckendorf: Zur Wirtschaftspolitik der deutschen Besatzer in Griechenland 1941-1944. Ausbeutung, die in die Katastrophe mündete. Überarbeiteter Redebeitrag auf dem Symposium zur Entschädigung in der Universität Athen am 3.12.2005.   www://web.archive.org/web/20110718031721/http://www.2i.westhost.com/bg/1_7_1html. Auch: Junge Welt 17.1.06.

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Aristomenis Syngalakis: „Es war ein menschliches Drama und eine ökonomische Katastrophe“, in: Ralph Klein / Regina Mentner / Stephan Stracke (Hg.): Mörder unterm Edelweiß, Köln 2004.

Wikipedia, Max Merten, eingesehen am 23.8.16.

Jörg Wollenberg: A 8301 – A 15418: Auf den Spuren Kurt Waldheims in Korfu – Zur Deportation von 2.000 Juden nach Auschwitz, August 1985 (unveröffentlichter Reisebericht – Kopie liegt dem Autor vor).

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