NOVEMBER 2020 – FIPS-NEWS Nr. 24: Filmgespräch zu „Ein Lied für Argyris“

Editorial

Das Dritte Welt Haus e.V. und die Antifaschistische Filmreihe Frankfurt führte am 14.2.2020 in Frankfurt-Bockenheim den Film „Ein Lied für Argyris“ vor. In diesem FIPS-NEWS veröffentlichen wird den einleitenden Vortrag zum Filmgespräch. Nicht nur sind die ungeheuerlichen Verbrechen NS-Deutschlands in Griechenland auch heute noch kaum bekannt. Es ist die Ablehnung von Verantwortung und von der Anerkennung einer Entschädigung für diese Verbrechen, die bis heute ein unwürdiger Skandal ist.

08.11.2020 Dr. Peter Milde

Einleitendes zum Film

„Ein Lied für Argyris“ ist ein Dokumentarfilm von Stefan Haupt aus dem Jahre 2006 über die Barbarei deutscher Soldaten in dem griechischen Dorf Distomo. Am 10.6.1944 fielen deutsche Soldaten der Waffen-SS über das Dorf Distomo nahe Delphi her und ermordeten auf bestialische Weise 218 Bewohner des Dorfes. Argyris Sfountouris überlebte mit seinen drei älteren Schwestern als Vierjähriger dieses Grauen. Er und andere im Film zu Wort kommende Überlebende konfrontieren uns mit ihrem Leiden und ihren Traumata. Argyris Sfountouris lässt uns teilhaben an seinem weiteren Leben und am Kampf der Überlebenden, Angehörigen und Nachkommen für Gerechtigkeit und Entschädigung.

Nach 1949 wurden in Deutschland die Verbrechen der NS-Besatzer in Griechenland verschwiegen und verdrängt. Sie wären wohl auch weitgehend vergessen geblieben, hätte die griechische Zivilgesellschaft und NGO‘s wie der „Arbeitskreis Distomo“ oder die „Angreifbare Traditionspflege“ nicht auf diese Verbrechen und das Recht und die Pflicht auf Entschädigung hingewiesen.

Wenn von Kriegsverbrechen deutscher Soldaten die Rede ist, dann denken viele zuerst an Polen, die Sowjetunion, an Oradour in Frankreich oder an Lidice in Tschechien. Dieser Film trägt Bedeutendes dazu bei, dass die Kriegsverbrechen in Griechenland nicht vergessen werden.

14.2.2020 Dr. Peter Milde

Einleitung zum Filmgespräch

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieser Film erschüttert mich: Zu welchen Verbrechen waren Deutsche im Namen Deutschland fähig! Es fällt mir daher schwer nun die Diskussion über den Film „Ein Lied für Argyris“ mit einigen Bemerkungen einzuleiten. Ich versuche mich kurz zu fassen, damit noch Zeit für Diskussion bleibt. Ich möchte versuchen thesenartig Antworten zu finden auf die Frage:

Warum ist das Erinnern und die Auseinandersetzung mit diesen Verbrechen der deutschen Wehrmacht in Griechenland von 1941 – 1944 auch heute noch aktuell und keinesfalls nur eine Angelegenheit für die Geschichtsbücher?

Diese Frage beschäftigt mich auch in der politischen Bildung mit Jugendlichen in der „Wilden Rose e.V.“, einem interkulturellen Jugendnetzwerk in Deutschland und vor allem in den internationalen Begegnungen deutscher und griechischer Jugendlicher.

1. Distomo war in Griechenland kein Einzelfall

Gleiches geschah in Griechenland fast täglich. Ca. 1.500 Dörfer wurden zerstört. Die Bewohner massakriert. Sie sollten mürbe gemacht werden, damit sie nicht weiter die Partisanen unterstützen. Stellvertretend seien drei dieser Massaker genannt:

In Kommeno ermordete am 16. August 1943 eine Einheit der Gebirgsjäger mit dem Edelweiß ohne besonderen Anlass 317 Bewohner, darunter Kinder, Greise und schwangere Frauen. Sie plünderten und zerstörten das Dorf.

In Viannos und ca. 12 weiteren Dörfern auf Kreta ermordete am 14. September 1943 eine Einheit der 22. Infanteriedivision fast 500 Bewohner.

In Kalavryta und in 25 Dörfern in der Umgebung auf der Peleponnes ermordeten am 13. Dezember 1943 deutsche Soldaten der 117. Gebirgsjägerdivision 1.200 Männer und Jugendliche als sog. Vergeltungsaktion für von Partisanen getötete 78 deutsche Soldaten.

80% der griechischen Juden wurden entweder in Griechenland oder nach ihrer Deportation in Treblinka und Auschwitz-Birkenau ermordet.

Die Zahl der getöteten oder an der von den Besatzern verursachten Hungersnot gestorbenen Griech*innen wird auf mindestens 500.000 geschätzt.

2. Die Mitschuld der deutschen Bevölkerung verjährt nicht.

Manolis Glezos1 (ein in Griechenland bekannter und verehrter Widerstandskämpfer gegen die Besatzer) sagte 2014 in einem Interview:

„Das heutige deutsche Volk hat keine Schuld an den Kriegsverbrechen des Dritten Reichs“.2

Weiter stellte er jedoch fest:

„Deutschland hat nach 1945 ein Erbe angetreten, zu dem auch die Verwüstungen gehören, die die Wehrmacht angerichtet hat. (…) Deutschland muss seinen aus dem Krieg resultierenden Verpflichtungen nachkommen, (…)“3 „Ich bin fest davon überzeugt, dass das deutsche Volk (…) sich endlich mit der Frage der deutschen Besetzung Griechenlands und den daraus folgenden Reparationszahlungen auseinandersetzen muss. Griechenland fordert nur, was ihm zusteht.“4

Wir sind auch heute nicht frei von Schuld, da wir, unsere Großeltern und Eltern diese nicht gesühnt haben.

3. Um welche Verpflichtungen Deutschlands gegenüber Griechenland handelt es sich?

Manolis Glezos ist auch ein bekannter Vertreter des Nationalen Rates für deutsche Entschädigungen, einer NGO der griechischen Zivilgesellschaft, die gegenüber Deutschland Reparationen, Entschädigungen und die Rückzahlung der Schulden einfordert. Auch die griechischen Regierungen taten und tun dies – wenn auch mit zu wenig Nachdruck.

Manolis Glezos benannte 1995 diese Forderungen5 in der ZEIT, die sich zusammensetzen aus den Schulden aus dem Handel mit Griechenland zwischen den beiden Weltkriegen, aus den Reparationsforderungen, die von den Alliierten Mächten auf der Pariser Konferenz 1946 festgelegt wurden und aus den Ansprüche aus einer Zwangsanleihe, die der Bank von Griechenland aufgezwungen wurde.

Eine griechische Parlamentskommission schätzte 2019 die sich daraus ergebende Gesamtforderungen auf 289 Milliarden Euro.6

4. Verweigerung von Sühne durch die deutschen Regierungen

Im Zusammenhang mit Zahlungen auch an andere westeuropäische Länder, zahlte die deutsche Regierung 1960 an Griechenland eine lächerlich geringe Summe von 115 Millionen DM als sog. Individualentschädigung für Opfer der NS-Besatzung.7 Bereits damals erklärte die griechische Regierung, dass sie damit nicht auf weitere Entschädigungszahlungen, Reparationen und Schuldenrückzahlungen verzichte.

Doch der deutsche Staat sieht dies anders:

Frank-Walter Steinmeier lehnte 2015 als Außenminister gegenüber seinem griechischen Amtskollegen jegliche weitere Zahlung Deutschlands ab und erklärte am 12.3.2015 in der Sendung „Kontraste“:

„Wir sind nach wie vor und fest der Meinung, dass alle Reparationsfragen, einschließlich von Zwangsanleihen, rechtlich abgeschlossen geregelt sind.“ 8

Und der Regierungssprecher der deutschen Bundesregierung Steffen Seibert erklärte:

„Die Frage von Reparationen und Entschädigungszahlungen ist rechtlich und politisch abgeschlossen“.9

Der deutsche Botschafter in Griechenland, Wolfgang Schultheiß, schrieb bereits 2009 über den Grund dieser Auffassung:

„Es ist die Sorge vor einer Lawine von Schadensersatzansprüchen, die die Bundesregierung alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel gegen Schadensersatzklagen ergreifen lässt.“10

Und in dem zweiten deutschen Staat, der DDR, sah es nicht besser aus:

Seit den Anklagen gegen Paul Merker11 galten Forderungen nach Entschädigung als Verschleuderung deutschen Volksvermögens.

1969 bei den Feierlichkeiten des 20. Jubiläums der DDR, zu denen Manolis Glezos als Widerstandskämpfer eingeladen war, sagte er zu Walter Ulbricht, dem Parteichef der SED:

„Glaub nicht, dass ihr die Wiedergutmachungen an Griechenland vermeiden könnt, nur weil wir heute Genossen sind. Ihr werdet zahlen, weil ihr immer noch diese Schulden bei uns habt.“12

Bekanntlich kam es jedoch anders.

Die Verweigerung von Sühne betrifft jedoch auch die strafrechtliche Aufarbeitung:

Der General Alexander Andrae von 1941 – 1942 Kommandant der im Nazi-Jargon genannten „Festung Kreta“ wurde wegen der Verbrechen an der griechischen Bevölkerung von einem Athener Sondergericht am 22.12.1947 zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt. An diese Verurteilung schlossen sich Verhandlungen zwischen der deutschen und griechischen Regierung an, in denen die deutsche Regierung durchblicken ließ, dass eine Einstellung der Strafverfolgung von Kriegsverbrechern in Griechenland sich günstig auf die bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen auswirke. Im Dezember 1951 wurde Andrae auf Intervention des Königs begnadigt und im Januar 1952 nach Deutschland entlassen.13

Der wegen des Vorwurfs der Beteiligung an dem Distomo-Massaker in Griechenland in U-Haft befindliche Obersturmführer der Waffen-SS Heinz Zabel musste sich vor griechischen Gerichten erst gar nicht verantworten. Er wurde im Juni 1953 aus der Untersuchungshaft nach Deutschland entlassen.14

Max Merten, der von 1942 – 1944 Kriegsverwaltungsrat in Thessaloniki war, wurde 1957 bei seiner Einreise nach Griechenland festgenommen und im März 1959 von einem griechischen Sondergericht u.a. wegen der Mitwirkung an der Deportation der jüdischen Bevölkerung Thessalonikis zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach der Annahme eines Gesetzes, dass die Einstellung der Verfahren gegen Kriegsverbrecher anordnete, wurde Merten im November 1959 nach Deutschland abgeschoben und kam nach 11 Tagen Haft in Deutschland wieder auf freien Fuß. Das Ermittlungsverfahren in Deutschland gegen Merten wurde dann 1968 endgültig eingestellt.15

Insgesamt übergab der griechische Generalstaatsanwalt Tousis hunderte von Strafakten an die deutsche Regierung. Zu Verurteilungen in Deutschland kam es nicht.

5. Eine Schuld muss gesühnt werden.

Es geht nicht allein um Geldzahlungen. Es geht auch darum, welches Zeichen gesetzt wird, wenn solche Verbrechen, wie sie NS-Besatzer in Griechenland begingen, ungesühnt bleiben.

Ein Volk, das nicht „Nein“ sagt, das in seiner übergroßen Mehrheit Verbrechen duldet oder sich gar daran beteiligt, muss in Haftung genommen werden. Wenn es keine tatsächliche Verantwortung für diese Verbrechen übernimmt, dann ist dies nichts anderes als ein „Freifahrtschein“ für künftige Generationen genauso wieder zu handeln.

„Nein-Sagen“, den Gehorsam verweigern gegenüber verbrecherischen Handeln, dies ist Zivilcourage und braucht Mut. Und selbst der Tod schreckte z.B viele Mitglieder und Unterstützer der „Weißen Rose“ nicht ab. In Gedenken daran ist es daher auch eine Verpflichtung, die heutige Jugend im Geiste dieses „Nein-Sagens“ etwa der „Weißen Rose“ zu erziehen und zu bilden.

Und für die griechischen Opfer bedeutet die Verweigerung von Entschädigungszahlungen und das Entkommen der Täter vor Strafverfolgung, dass die Würde der Opfer mit Füßen getreten wird. Sie wurden gequält und getötet, sie wurden beraubt und gedemütigt – aber weder wurden die Täter bestraft, noch akzeptiert das Volk der Täter, dass es für das Leid und die Zerstörung eine Entschädigung zu leisten hat.

6. Wie mittels des Rechts den Opfern Unrecht geschieht.

Angehörige und Nachkommen der Opfer von Distomo verklagten16 Deutschland vor dem Landgericht von Levadia und erhielten 1997 eine Entschädigung in Höhe von 9,5 Millionen Drachmen zugesprochen. Der Revisionsantrag der deutschen Regierung wurde vom Areopag, dem Obersten Gericht Griechenlands, 2002 zurückgewiesen.

Der Vertreter der Angehörigen, G. Stamulis, erlangte vor dem Obersten Gericht Griechenlands eine Verfügung zur Beschlagnahmung des Goethe-Instituts in Athen, das zu verkaufen sei, um Entschädigungen auszahlen zu können.

Deutschland erkannte nun die Zuständigkeit griechischer Gerichte nicht an und bestand auf einer Klärung durch die deutsche Justiz. Eine Zwangsvollstreckung wurde von der Griechischen Regierung verhindert, indem sie die erforderliche Zustimmung verweigerte.

Der von den Klägern dagegen eingereichte Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde am 12.12.2002 abgewiesen.

Das griechische Justizministerium nahm zudem nun den Standpunkt der deutschen Regierung ein, dass die Angelegenheit vor einem deutschen Gericht zu verhandeln sei.

2006 wandten sich die Kläger an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Dieser entschied als oberste europäische Instanz am 15.2.2007 gegen die Kläger und erklärte für eine Schadensersatzklage deutsche Gerichte für zuständig.

Eine von den Klägern vor deutschen Gerichten eingereichte zivilrechtliche Klage blieb vor allen Instanzen erfolglos. Der Bundesgerichtshof bezeichnete das Massaker zwar als Kriegsverbrechen, wies den Anspruch auf Entschädigung jedoch zurück. Das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz gab am 15.2.2006 zwar den Klägern Recht, dass das Morden der Soldaten eine Amtspflichtverletzung erfüllt, wies jedoch den Antrag der Kläger auf Schadensersatz ab, da keine Norm vorläge, die die Haftung des einzelnen Soldaten auf den Staat übertrage.17

2008 zogen die Kläger vor das oberste italienische Zivilgericht, den Kassationsgerichtshof in Rom, der ihnen das Recht zuerkannte, die vor griechischen Gerichten erstrittenen Urteile in Italien zu vollstrecken. Die Kläger erwirkten die Eintragung einer Hypothek auf das deutsche Kulturinstitut Villa Vigoni, der daraufhin die Zwangsversteigerung drohte. Doch die deutsche und die italienische Regierung einigten sich, dass Deutschland zur Klärung des Rechtsstreits den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anrufen dürfe. Der IGH gab der Klage Deutschlands im Januar 2012 statt und bestätigte die deutsche Rechtsauffassung, das ein Staat nicht von Gerichten eines anderen Staates verurteilt werden könne.18

Und so warten noch heute Opfer, ihre Angehörigen und ihre Nachkommen auf eine Entschädigung.

14. Februar 2020 Dr. Peter Milde

Endnoten:

1Manolis Glezos wurde 1922 auf der Insel Naxos geboren. Einen Monat nach der Besetzung Athens durch die deutsche Wehrmacht, hat er zusammen mit einem Freund als Akt des Widerstandes die Hakenkreuzfahne NS-Deutschlands von der Akropolis heruntergerissen. Er wurde während der Besatzung Griechenlands dreimal inhaftiert. Er kämpfte in den Reihen der ELAS, einer linken Partisanenarmee und nahm an den Kämpfen zur Befreiung Athens von den Truppen NS-Deutschlands teil. Nach der Befreiung wurde er als Kommunist von der neuen Regierung erneut ins Gefängnis gesteckt, 1948 zum Tode verurteilt, wegen internationaler Proteste jedoch nicht hingerichtet und 1954 aus dem Gefängnis entlassen. Während der Haft wurde er 1951 zum Abgeordneter der EDA (Vereinigung der demokratischen Linken) ins Parlament gewählt. Nach dem Militärputsch war er vom April 1967 bis 1971 erneut im Gefängnis, wurde gefoltert und verbannt. Nach dem Sturz der Junta wirkte Manolis Glezos in einer ganzen Reihe von linken Parteien und Gruppierungen für ein demokratisches und soziales Griechenland. (Siehe: Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Manolis_Glezos).

2Manolis Glezos: „Es geht um Gerechtigkeit“, Quelle: http://www.taz.de/70-Jahre-nach-dem-Tag-der-Befreiung/!5009141/

3Ebenda

4Manolis Glezos: Ein Unrecht muss gesühnt werden, ZEIT ONLINE, 29.2.1995

5Siehe: Manolis Glezos: Ein Unrecht muss gesühnt werden, ZEIT ONLINE, 29.2.1995

6JW, Nr. 243 vom 19./20. Oktober 2019

7Joachim Käppner: Summe der Schande, Süddeutsche.de, 17.3.2015.

8Siehe: Werner Rügemer: Griechenlands Recht auf Reparationen, in: VER.DI PUBLIK 6 . 2015, S. 9

9https://www.dw.com/de/griechenland-prüft-reparationsforderungen-an-deutschland,11.3.2015.

10Wolfgang Schultheiß: Einleitung, in: Walter Bachsteffel / Sylvia Löser (Hg.): Kefalovriso, Mousiotitsa, Kommeno, Paramythia, Lingiades – Erinnerung für eine gemeinsame Zukunft, Eigenverlag Paramythia 2009, S. 17.

11Paul Merker war in der Weimerar Republik leitendes Mitglied der KPD. In NS-Deutschland arbeitete er u.a. in leitender Funktion im Untergrund in Deutschland und im Exil in Mexiko, danach in der DDR. In Mexiko war er Sekretär des Lateinamerikanischen Komitees Bewegung „Freies Deutschland“ und Herausgeber der Zeitschrift „Freies Deutschland“ (Mexiko). Dort setzte er sich u.a. mit dem Rassismus der Nazis, den Verbrechen NS-Deutschlands gegen die europäischen Juden und der Mitverantwortung der Deutschen und deutschen Kommunist*innen auseinander. Er schrieb: „Wenn alle deutschen Fluesse Tinte und alle deutschen Waelder Federstiele waeren, so wuerden sie nicht ausreichen, um die unzaehligen Verbrechen zu beschreiben, die der Hitlerfaschismus gegen die juedische Bevoelkerung begangen hat. […].Nur diejenigen Antifaschisten koennen sich freisprechen von der Verantwortung fuer die ungeheuerlichen Folgen des Antisemitismus, die seit Hitlers Machtuebernahme unablaessig ihre Freiheit und ihr Leben aufs Spiel setzten im Kampfe gegen die maechtig aufsteigende Finsternis und gegen die Reaktion, die im Hitlerfaschismus ihren Blutgipfel erreichte. […] Sie sind es, die, erfuellt von den Idealen ihres Kampfes fuer den Fortschritt des Menschengeschlechts freiwillig die Verantwortung uebernehmen, dass die an ihren juedischen Mitbuergern veruebten Verbrechen – soweit das ueberhaupt moeglich ist – wieder gutgemacht werden.“ (Paul Merker: Hitlers Antisemitismus und wir. In: Freies Deutschland, 1. Jg., Nr. 11. Oktober 1942, S. 9–11). 1950 wurde er aus der SED ausgeschlossen und Ende 1952 als „Verschwörer“ und „Zionist“ verhaftet und 1955 u.a. wegen seines Einsatzes zur „Verschiebung deutschen Volksvermögens“ als „zionistischer Agent“ und als „Agent des französischen Geheimdienstes“ verurteilt. (Thomas Haury: Antisemitismus in der DDR. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) 28. November 2006).

12Manolis Glezos: „Es geht um Gerechtigkeit“, Quelle: http://www.taz.de/70-Jahre-nach-dem-Tag-der-Befreiung/!5009141/

13Katerina Králová: Das Vermächtnis der Besatzung – Deutsch-griechische Beziehungen seit 1940, Verlag Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2016, S. 133 und 140.

14Constantin Goschler: Distomo und die Glokalisierung der Entschädigung, in: Chryssoula Kambas/Marilisa Mitsou (Hg.): Die Okkupation Griechenlands im Zeiten Weltkrieg – Griechische und deutsche Erinnerungskultur, Böhlau Verlag Köln/Wien/Weimar 2015, S. 157.

15Katerina Králová: Das Vermächtnis der Besatzung – Deutsch-griechische Beziehungen seit 1940, Verlag Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2016, S. 149ff.

16Siehe zu den folgenden Angaben: Manolis Glezos: Redebeitrag auf der Tagung des Nationalen Rates für deutsche Entschädigungen am 15. August 2008, in: Walter Bachsteffel / Sylvia Löser (Hg.): Kefalovriso, Mousiotitsa, Kommeno, Paramythia, Lingiades – Erinnerung für eine gemeinsame Zukunft, Eigenverlag Paramythia 2009, S. 107f.

17Wolfgang Schultheiß: Einleitung, in: Walter Bachsteffel / Sylvia Löser (Hg.): Kefalovriso, Mousiotitsa, Kommeno, Paramythia, Lingiades – Erinnerung für eine gemeinsame Zukunft, Eigenverlag Paramythia 2009, S. 18.

18Wikipedia: Das Massaker von Distomo, https://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Distomo.

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